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Watcher78
Hallo zusammen,
unser Grundstück ( X ) wurde nivelliert und die Höhen genommen. Eigentlich hatten wir geplant unsere Garage vorn links bei uns SüdWest zu platzieren.
Man sieht auf dem Scan das der rechte Grenzstein bei 0 liegt und das dann ein Gefälle von 0,85 zum zweiten Grenzstein vorliegt. Wir möchten eigentlich dort unsere Garage positionieren wg. dem Sonnenverlauf und weil der Nachbar zu uns grosse Fenster macht. Unser Architekt meint es geht nur rechts an der Grenze vom Bestandshaus Nr. 17.
Unser Nachbar links neben uns ist schon angefangen mit seinem Bau und hat sich ins Grundstück gebuddelt. Er liegt 2,61m unter unserem rechten Grenzstein, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich verstehe leider immer noch nicht warum wir unsere Garage nicht zur Grenze zum linken Nachbarn machen dürfen. Er hat sich doch in das Gelände gebuddelt.
Kann mir das mal jemand erläutern bzw. Vorlauf. sagen das unser Architekt unrecht hat ?! Wir bauen in NRW falls relevant für Grenzbebauung.
unser Grundstück ( X ) wurde nivelliert und die Höhen genommen. Eigentlich hatten wir geplant unsere Garage vorn links bei uns SüdWest zu platzieren.
Man sieht auf dem Scan das der rechte Grenzstein bei 0 liegt und das dann ein Gefälle von 0,85 zum zweiten Grenzstein vorliegt. Wir möchten eigentlich dort unsere Garage positionieren wg. dem Sonnenverlauf und weil der Nachbar zu uns grosse Fenster macht. Unser Architekt meint es geht nur rechts an der Grenze vom Bestandshaus Nr. 17.
Unser Nachbar links neben uns ist schon angefangen mit seinem Bau und hat sich ins Grundstück gebuddelt. Er liegt 2,61m unter unserem rechten Grenzstein, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ich verstehe leider immer noch nicht warum wir unsere Garage nicht zur Grenze zum linken Nachbarn machen dürfen. Er hat sich doch in das Gelände gebuddelt.
Kann mir das mal jemand erläutern bzw. Vorlauf. sagen das unser Architekt unrecht hat ?! Wir bauen in NRW falls relevant für Grenzbebauung.