Im vereinfachten Genehmigungsverfahren - oder, wie es bei euch heißt, Kenntnisgabeverfahren - gehst Du keinen Gefahren ein, denn Dein Architekt hält seine Rübe hin (und bestätigt dies mit seiner Unterschrift), daß alle Vorgaben des B-Planes eingehalten wurden. nicht der Bauherr, einzig und allein der Architekt!