Bau - Kenntnisnahmeverfahren

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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S

Skaddler

Guest
Bei uns waren es 3 Tage. Dienstag schickte die Architektin den Antrag ab, am Freitag hatten wir die "Genehmigung" im Briefkasten.
 
B

BenutzerPC

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren - oder, wie es bei euch heißt, Kenntnisgabeverfahren - gehst Du keinen Gefahren ein, denn Dein Architekt hält seine Rübe hin (und bestätigt dies mit seiner Unterschrift), daß alle Vorgaben des B-Planes eingehalten wurden. nicht der Bauherr, einzig und allein der Architekt!
Gilt das auch, wenn man mit einem GU baut? Ich bin nämlich gerade auch an der Überlegung, was es ggf. für rechtliche Konsequenzen für den Bauherr hat. Ich habe ja im Prinzip keine fachliche Ahnung, um zu beurteilen, ob alles passt.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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