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Baumeister0815
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich hätte hier eine etwas komplexere Sachlage. Ich plane ein Haus zukaufen, mit einer unterkellerten Garage. Diese Garage ist im Bauantrag nach Ablehnung durch das Bauamt durchgestrichen wurden, da wohl kein Zugang aus dem Haus auf den Dachboden der Garage bestehen darf und das Fenster auf der Grenze nicht zulässig ist.
Diese Garage wurde jedoch trotz nicht Genehmigung entsprechend nach Plan errichtet. Baujahr: 1996
Bei der Bauabnahme durch den Kreisbaumeister stand diese Garage bereits und wurde nicht bemängelt.
Welche Konsequenzen drohen hier, falls dieser „schwarzbau“ auffliegt? Ist es aufgrund der Abnahme vielleicht gar keiner?
vielen Dank!
ich hätte hier eine etwas komplexere Sachlage. Ich plane ein Haus zukaufen, mit einer unterkellerten Garage. Diese Garage ist im Bauantrag nach Ablehnung durch das Bauamt durchgestrichen wurden, da wohl kein Zugang aus dem Haus auf den Dachboden der Garage bestehen darf und das Fenster auf der Grenze nicht zulässig ist.
Diese Garage wurde jedoch trotz nicht Genehmigung entsprechend nach Plan errichtet. Baujahr: 1996
Bei der Bauabnahme durch den Kreisbaumeister stand diese Garage bereits und wurde nicht bemängelt.
Welche Konsequenzen drohen hier, falls dieser „schwarzbau“ auffliegt? Ist es aufgrund der Abnahme vielleicht gar keiner?
vielen Dank!