Q
Questioner
Ja, da siehst Du, wie das mit der Planung ist... 2017 konnte ich leider noch nicht absehen, dass Anfang 2019 Nachwuchs ansteht, mit dem wir nicht direkt in ein Neubauprojekt starten wollten und als wir dann soweit waren, kam Corona und hat das Angebot der Bauplätze nahezu vernichtet.Du wolltest vor fast neun Jahren innerhalb der nächsten zwei Jahre bauen - kommt es da nun noch auf etwas mehr Zeit an ?
Daher sind wir froh, dass wir jetzt durch ganz viel Glück ein Grundstück bekommen haben.
Nein, ganz sicher nicht. Ich habe den B-Plan hoch und runter studiert - von der Freiflächenzahl über Traufhöhe, Dachform und Winkel, bis hin zum Recht, dass die Stadt jederzeit gemeinnützige Versorgungseinrichtungen Mittig auf unserem Grundstück platzieren darf - bis wir es verkaufen. Total irrsinnig, aber glaube mir, da steht nichts dergleichen. Ich kenne das aber aus anderen Gegenden. Da steht dann zum Teil, dass im Abstandsbereich von 2m zur Grundstücksgrenze mindestens X Pflanzen aus den Kategorien A, B und C gepflanzt werden müssen, aber mindestens aus zwei Kategorien usw.eventuell hast Du eine solche besondere Vorgabe auch überlesen (?)
In unserem Bebauungsplan sind auch Flächen eingezeichnet, die bepflanzt werden müssen - da sind sogar die Bäume eingezeichnet. Aber nicht auf unserem Grundstück.
Ich fürchte ja, das tun sie. Ich habe jetzt auch die Satzung der Gemeinde hoch und runter studiert. Es gibt alles mögliche... Von der Abstandsflächensatzung und der Stellplatzsatzung über die Sanierungssatzung des Ortskerns, Satzungen für Vorkaufsrechte, bis hin zur Taubenverordnung und Werbeanlagensatzung sowie der Plakatierverbotsverordnung. Es gibt auch eine Grunstückspflegeverordnung, in der ich noch am ehesten eine Regelung vermutet hätte, aber hier ist auch nur geregelt dass und wann man Unkraut jäten und Moos entfernen muss oder dass und wann man Laub entfernen oder seine Hecke schneiden - nicht aber dass man eine haben oder planen muss.Wenn das Bauamt in Deinem Fall tatsächlich keine Rechtsgrundlage hat, diesen Freiflächenplan zu fordern, dann kann es im Umkehrschluss wegen dessen Fehlens auch nicht die Genehmigung verweigern - dann sollen sie sich das ersteinmal trauen.
Aus den weiteren Gesetzgebungen wäre mir auch keine Pflicht für uns oder ein Recht für die Stadt bekannt...
Ich werde da morgen mal ganz freundlich anrufen, fragen welche Anforderungen sie denn haben, um ein unnötiges Pingpong-Spiel zu vermeiden und dann frech doch mal zu fragen, auf welcher Grundlage die Forderung beruht, um sich an diesen Vorgaben noch etwas orientieren zu können. Dann bin ich mal gespannt...