P
Pinkiponk
Hast Du schon einmal mit dem Bürgermeister des Ortes gesprochen? Meistens freuen die sich ja über neue Wähler und Gemeindemitglieder.
Für mich klingt es nicht so aussichtslos, nachdem ich folgendes gefunden habe:
"Die erstmalige Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn durch das Gebäude sogenannte öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und das Vorhabengrundstück erschlossen ist, also Versorgungsleitungen und der Anschluss ans öffentliche Straßennetz vorhanden sind."
"Ein Flächennutzungsplan ändert an der bauplanungsrechtlichen Kategoriezugehörigkeit nichts. Das liegt daran, dass er rein behördeninterne Bedeutung hat. Rechtsansprüche Dritter ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan nicht. Zu beachten ist aber, und das sollte gerade auch für Ihre weiteren Überlegungen von Interesse sein, dass ein Flächennutzungsplan ein vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde ist, der in groben Zügen die Nutzungsabsichten für diesen Teil des Gemeindegebietes wieder gibt. Das heißt, er stellt in den Grundzügen die sich aus der von der Gemeinde beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes ergebende Art der Bodenutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Auf seiner Grundlage ist der verbindliche Bauleitplan - der Bebauungsplan - zu entwickeln. Gleiches würde auch für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie auf jeden Fall zunächst das Gespräch mit der Gemeinde suchen."
Für mich klingt es nicht so aussichtslos, nachdem ich folgendes gefunden habe:
"Die erstmalige Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn durch das Gebäude sogenannte öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und das Vorhabengrundstück erschlossen ist, also Versorgungsleitungen und der Anschluss ans öffentliche Straßennetz vorhanden sind."
"Ein Flächennutzungsplan ändert an der bauplanungsrechtlichen Kategoriezugehörigkeit nichts. Das liegt daran, dass er rein behördeninterne Bedeutung hat. Rechtsansprüche Dritter ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan nicht. Zu beachten ist aber, und das sollte gerade auch für Ihre weiteren Überlegungen von Interesse sein, dass ein Flächennutzungsplan ein vorbereitender Bauleitplan der Gemeinde ist, der in groben Zügen die Nutzungsabsichten für diesen Teil des Gemeindegebietes wieder gibt. Das heißt, er stellt in den Grundzügen die sich aus der von der Gemeinde beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes ergebende Art der Bodenutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Auf seiner Grundlage ist der verbindliche Bauleitplan - der Bebauungsplan - zu entwickeln. Gleiches würde auch für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie auf jeden Fall zunächst das Gespräch mit der Gemeinde suchen."