Bauantrag gestellt, was bekommt man vom Bauamt zurück

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L

Lila81

Hallo zusammen,

seit einiger Zeit bin ich hier zur Ideenfindung unterwegs.
Jetzt haben wir unsere Bauplanung abgeschlossen und vor 3 Wochen unseren Bauantrag eingereicht.

Vorab als Info, wir mussten eine Befreiung beantragen, da wir mit Keller mehr als 2 Geschosse haben, die aus der Erde rausstehen. Dürfen bei uns nur 1,40 m beim Keller sein.
Die Befreiung haben wir gestern erhalten, aber nur diese. Keine weiteren Unterlagen vom Bauantrag.
Meine Frage: Bekommen wir nichts Schriftliches, dass wir anfangen dürfen zu bauen? Der Mann vom Amt hat mir auf meine Frage wann wir mit dem Bau beginnen dürfen geantwortet: sofort
Beim recherchieren bin ich auf Wörter wie "roten Punkt" bzw. "Baubeginnanzeige" gestoßen.
Davon haben wir noch nie etwas gehört.

Ich hoffe ihr könnt uns schnell weiterhelfen, denn der Bau soll sofort beginnen.
 
E

eisbaer_oz

Soweit ich weiß, gibt es den roten Punkt nur wenn ihr ein normales genehmigungsverfahren durchlaufen habt. Mit dem Punkt bekommt ihr dann auch den Vordruck für die Baubeginnsanzeige. Hier in RLP bekommst du in Freistellungsverfahren einen durchsichtigen Punkt.
Im Normalfall solltest du auf jeden Fall (+Rechnung ) bekommen.
 
B

Bauexperte

Guten Tag,

Meine Frage: Bekommen wir nichts Schriftliches, dass wir anfangen dürfen zu bauen? Der Mann vom Amt hat mir auf meine Frage wann wir mit dem Bau beginnen dürfen geantwortet: sofort
Hat Dein Architekt keinen Haken auf dem Antrag gesetzt, daß er über die Genehmigung informiert wird?

Beim recherchieren bin ich auf Wörter wie "roten Punkt" bzw. "Baubeginnanzeige" gestoßen.
Davon haben wir noch nie etwas gehört.
Wenn Dein Architekt den Haken versäumt hat, mußt Du Dir die entsprechenden Unterlagen abholen oder downloaden, so weit möglich. Auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren muß dem Bauamt der Baubeginn angezeigt, die Baustelle als solche kenntlich gemacht werden.

Ich hoffe ihr könnt uns schnell weiterhelfen, denn der Bau soll sofort beginnen.
So schnell schießen die Preußen nicht; ein bißchen Statik darf es ja auch sein, oder?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
L

Lila81

Vielen Dank für die Antworten.
Es eilt leider sehr. Es ist alles fertig. Statik,... alles bereits erledigt!
Wir haben die Genehmigungsfreistellung gem. § 63 Landesbauordnung sowie den Befreiungsbescheid vom Bauamt erhalten. Aussage unseres Architekten: den Roten Punkt gibt es nicht mehr. Es fehlt nichts mehr vom Amt, Bau kann sofort gestartet werden. Der Bagger ist für diesen Mittwoch bestellt.
Ob er einen Haken gesetzt hat wissen wir nicht.

Stimmt die Aussage von Ihm, oder benötigen wir doch noch etwas?
 
Zuletzt aktualisiert 08.01.2025
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