Bauantragsprüfung - Baumbestandsplan zur Genehmigung benötigt

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G

GManuel

Hallo,

ich bin derzeit in der Bauantragsprüfung, und mir wurde nun von der Stadt geschrieben, dass zur Genehmigung noch ein Baumbestandsplan benötigt wird.

Am besten mit einem 1:200 Maßstab.

Laut Baumbestandsschutzgesetz der Stadt ist es erlaubt jegliche Obstbäume zu fällen, außer Walnussbäume.

Und andere Baumarten über einem Umfang von 40cm.

Zum Glück haben wir nur einen Wallnußbaum der den Bau nicht stört, und eine Fichte die aber gefällt werden darf.

Sonst nur Obstbäume.

Meine Frage nun zu diesem Baumbestandsplan.

Darf ich hier auch einfach einen Auszug aus dem Bebauungsplan der Stadt im Maßstab 1:250 verwenden und die Bäume dort selbst eintragen, natürlich mit Bestandsliste die dann Kronenweite, Umfang und Höhe beinhaltet.

Oder muss man sowas eine Firma machen lassen?

Hat da jemand mit Erfahrung?
 
tomtom79

tomtom79

Frag doch bei der Stadt!

Alternativ google earth Foto?

Kannst ja noch als Zusatz Stammdurchmesser, Höhen und Baumarkt als Legende hinzufügen.
 
D

DG

Dein Architekt schuldet Dir eine Genehmigungsplanung, d.h., er muss Dein BV bis zur Genehmigung bringen - wenn ein Baumbestandsplan gefordert ist, dann ist es Aufgabe des Architekten. Also warum willst Du das selbst machen? Oder anders gefragt - wieso ist das in Deinem Bauantrag nicht längst drin?

MfG
Dirk Grafe
 
L

Legurit

Der Ursprung der Walnussklausel würde mich interessieren Entweder ein Bürgermeister von 1912, der gern Walnüsse mochte, oder ein Wirtschaftsförderungsdekret von 1419 als man Walnüssen fälschlicherweise die Zukunft der Ernährung der Landbevölkerung zugeschrieben hatte.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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