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Marcel74
Wir bauen demnäscht (selber mit Hilfe von Maurern aus dem Freundeskreis) ein Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz und müssen nun die Baubeginnanzeige ausfüllen. Auf der Anzeige steht allerdings die Angabe eines "Rohbauunternehmens" auszufüllen. Da aber kein Rohbauunternehmen beauftragt wird, kann man das einfach leer lassen oder was könnte man sonst da angeben? Schließlich können wir in der Landesbauordnung nichts über eine Pflicht finden, ein Rohbauunternehmen zu beauftragen. Ein Bauingenieur aus dem Freundeskreis steht als Bauleiter jedenfalls zur Verfügung.
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
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