B
Bieber0815
Der Anwalt muss m.E. weniger die Landesbauordnungen kennen (das ist Architekten-Thema) als vielmehr Werk- und Kaufvertragsrecht. Ich würde da kein großes Gewese machen, sondern den Vertrag einfach online (also per Post, oder E-Mail) prüfen lassen (das geht auch mit "richtigen" Anwälten, die müssen dazu halt nicht um die Ecke residieren). Übrigens glaube ich, dass im Normalfall nur ein Kontakt nötig sein wird (Vertragsprüfung). Anschließend braucht man den Anwalt doch nur im Streitfall, der so oft dann doch nicht eintritt. Und dann kann auch ein anderer Anwalt, vor Ort, gewählt werden.
Den Sachverständigen wählt man idealerweise so, dass er sehr oft und sehr kurzfristig vor Ort sein kann. Das ist IMHO weniger ein Kostenthema als ein Zeitthema. Für unseren lag die Baustelle quasi am Weg, so dass er in wichtigen Phasen bis zu 10 x die Woche vor Ort war (morgens, nachmittags). Das ist sicher ein glücklicher Sonderfall, aber diese Konstellation würde ich anstreben.
Den Sachverständigen wählt man idealerweise so, dass er sehr oft und sehr kurzfristig vor Ort sein kann. Das ist IMHO weniger ein Kostenthema als ein Zeitthema. Für unseren lag die Baustelle quasi am Weg, so dass er in wichtigen Phasen bis zu 10 x die Woche vor Ort war (morgens, nachmittags). Das ist sicher ein glücklicher Sonderfall, aber diese Konstellation würde ich anstreben.