Bauen bei den Schwiegereltern

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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B

Bian.Ca

Lieben Dank für eure Antworten. Auch wenn mir das etwas Die Hoffnung genommen hat. Ich habe den Bebauungsplan noch mal gelesen und habe noch mal eine Frage, weil ich neue Hoffnung habe durch einen Abschnitt.
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Und zwar den Teil Baugrenze. Da steht ja falls die Grundflächenzahl nicht entgegen steht bedeutet das, dass die Baugrenze nicht gilt wenn die Grundflächenzahl eigentlich größer ist? Oder dass man nur so viel bauen darf wie die Grundflächenzahl sagt auch wenn das Baufenster größer ist? Ich hoffe man versteht was ich meine .
 
11ant

11ant

Die Baugrenzen gelten auch dann, wenn die von ihr eingeschlossenen Flächen die Grundflächenzahl nicht ausschöpfen - so wie umgekehrt die Grundflächenzahl auch gilt, wenn das Baufenster "weiter" reicht. Das Baufenster gibt quasi nicht die (maximalen) Umrisse des Gebäudes an, sondern die Lage, innerhalb die Gebäude positioniert werden können. Von beiden Begrenzungen (Betrag der Grundflächenzahl einerseits und spezifische Lage der Grundflächen andererseits) kann auf Antrag abgewichen werden; ohne Abweichungsanträge - die in Freistellungsverfahren zur Folge hätten, sie nicht anwenden und auf klassische Bauanträge umschwenken zu müssen - gilt "praktisch" die "kleinere" Begrenzung effektiv.
 
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kaho674

kaho674

Ich würde mir in Eurem Fall mal eine Kopie des Grundstückes inkl. aller Abstände und Baufelder schnappen, das Haus darauf platzieren - (am besten beraten lassen, wo die besten Chancen für eine positive Antwort wären) und dann einen Termin beim Bauamt machen. Eine gute Begründung, warum Ihr genaue dort bauen wollt (5 Kinder geplant, Oma pflegebedürftig, Frau ist Bienenzüchter... o.ä.) und dann ganz freundlich fragen, ob es überhaupt lohnt, eine Voranfrage zu stellen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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