Bauen gemäss Grundbuch auf "Unland"

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T

Timberwood

Hallo zusammen,

Wir möchten demnächst ein Grundstück in einem Baugebiet kaufen welches durch den Verkäufer noch komplett erschlossen wird. Dabei ist mir folgendes aufgefallen:

Das Flurstück auf welchem sich unser Grundstück befindet wird, wird im Grundbuch mit dem Buchstaben U, also Unland, bezeichnet. Alle Umliegenden Grundstücke tragen ein A, G oder Grundriss für Ackern-, Garten- oder Grünland. Ergeben sich dadurch in irgendeiner Form Einschränkungen bezüglich der Bebaubarkeit? Rein optisch sehe ich bei der Begehung des geplanten Grundstückes keinerlei Unterschiede zu den umliegenden Flächen.
 
H

HBiHH

Habe ich im Wiki gefunden:
Das „Unland“ ist im Nutzungsartenverzeichnis eine Unterposition der „Flächen anderer Nutzung“. Nach Nutzungsartenschlüssel wird es wie folgt dargestellt:

  • 900 Flächen anderer Nutzung
    • 950 Unland
      • 951 Felsen, Steinriegel
      • 952 Düne
      • 953 Stillgelegtes Abbauland
      • 959 Unland, nicht weiter untergliedert
Ferner wird der Begriff Unland im deutschen Liegenschaftskataster als Nutzungsartengruppe 37000 bei der Erfassung der tatsächlichen Nutzung eines Flurstücks definiert. Danach ist Unland eine Fläche ohne nennenswerten Bewuchs auf Grund besonderer Bodenbeschaffenheit, wie z.B. Fels, Steine, Schotter, Geröll, Sand, Schnee, Eis oder Firn.

Ich würde mir ein Bodengutachten geben lassen oder vor dem Kauf selbst eins machen.
Dann ist man auf der sicheren Seite.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T

Timberwood

Hallo,

danke für die Antwort. Ich habe zwischenzeitlich beim sächsischen Altlastenkataster einen Antrag auf Überprüfung gestellt wobei herausgekommen ist, dass auf dem Grundstück keine Altlasten oder Altlastenverdachtsfälle bestehen. Außerdem erhalte ich vom Verkäufer die Ergebnisse des Bodengutachtens welches er aufgrund des Straßenbaus durchführen muss. Ich denke also ich bin auf der sicheren Seite. Da es sich um eine Region handelt in deren Nähe früher Kies abgebaut wurde (in unmittelbarer Nähe zu einem Kiessee) gehe ich davon aus, dass es hier eine relativ dicke Kiesschicht geben wird welche von einer recht flachen Schicht Mutterboden bedeckt ist welche vermutlich vor 50 Jahren als die Grundflächen eingetragen wurden noch nicht so ausgeprägt war.

Was meint ihr, sollte ich noch etwas zusätzliches in Betracht ziehen oder reichen die genannten Punkte aus?
 
H

HBiHH

Mit dem Bodengutachten ist man meistens auf der sicheren Seite. Da ist dann, zumindest bei uns, eine Gründungsempfehlung drin. Das wichtigste ist, dass der Boden tragfähig ist.
Ich würde bei einem Tiefbauer eventuell nachfragen wie das dann verdichtet werden kann. Vielleicht kann der dir schon mal einen groben Preis für die Erdarbeiten geben.
 
Y

ypg

Mit dem Bodengutachten ist man meistens auf der sicheren Seite. Da ist dann, zumindest bei uns, eine Gründungsempfehlung drin. Das wichtigste ist, dass der Boden tragfähig ist.
.
Ich würd mal davon ausgehen, dass sich das Bodengrundgutachten nicht auf das Grundstück bezieht, sondern auf das ganze Gebiet, siehe Straßenbau. Man kann zwar Rückschlüsse ziehen, aber dieses BGG ersetzt nicht ein individuelles BGG mit Gründungsempfehlung für das Grundstück selbst.
 
H

HBiHH

Das stimmt natürlich was ypg geschrieben hat. Das Bodengutachten sollte schon 2 Untersuchungspunkte auf dem Grundstück enthalten. Idealerweise sind das dann die schräg gegenüberliegenden Eckpunkte des späteren Hauses.
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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