@11ant
Der Grundriss des Kellers selbst ist unverändert, da ja auf dem bestehenden Keller ein neues EG und ein neues OG aufgebaut werden, mit identischer Grundfläche zum Bestand. Die Grundrissabweichwungen dieser Geschosse haben sicherlich wenig Einfluss auf den Lastabtrag.
Der Aufbau der Wände hat sicher nichts mit dem zu tun, wie heutzutage Fertighäuser gebaut werden. Gem. der historischen Ausführungsunterlagen haben die tragenden Außenwände eine Stärke von 14,6mm mit folgendem Aufbau:
12,5 mm Gipskartonplatten
10,0 mm Holzspanplatten
0,1 mm Polyaethylen-Folie
90,0 mm Holzfachwerk
80,0 mm Wärmedämmstoff
10,0mm Holzspanplatten
Überdies ist ist sicher nicht zu vernachlässigen, dass die neue Zwischendecke aus Fertigbetonteilen gebait wird. Ich halte es grundsätzlich für pausibel, dass das alte Fundament die Last des neu geplanten Hauses nicht trägt, bin aber selbst natürlich kein Statiker und habe auch die neue statische Berechnung nie zu Gesicht bekommen.
Stehen mir diese Unterlagen eigentlich Grundsätzlich zu?
Was meinst Du mit deinem zweiten Absatz und der 50k schweren Drohkulisse?
Dass der Unternehmer weiß, dass bei soviel investiertem Geld, 50k bereits gezahlt +17,5k Zusätzliche Forderung, die Anwaltgebühren abschreckender sind als seine Forderung für das Fundament von 17.5k und er deshalb denkt, dass wir der Kostenübernahme zustimmen?
Ich kann den Punkt, den du hier setzen willst, leider nicht ganz erkennen, würde es jedoch gerne :)