Bauen im Bestand - Nachträglich Mehrkosten trotz Festpreis

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11ant

11ant

Der soll doch erstmal beweisen, das Er die zusätzlichen Fundamente nicht schuldet.
Mir fehlen zwar immer noch die Pläne des neuen Hauses, um sie mit dem alten Keller zu vergleichen. Aber tendenziell glaube ich immer noch ziemlich fest, daß die angeblich notwendige Ertüchtigung des Fundamentes in Sekundenschnelle weggehext ist, wenn die Kosten doch mit am Unternehmer hängen bleiben.
Alternativ habt ihr den Rechtsweg via Anwalt / Rechtsberatung.
Ich deute die streitwertbezogenen Geschäftsgebühren des Anwaltes hier als Hintergedanken der 50k schweren Drohkulisse - der Unternehmer will den Auftraggeber davon überzeugen, daß das Lehrgeld eine kluge Wahl sei ;-)
 
B

Berlinho2

@11ant
Der Grundriss des Kellers selbst ist unverändert, da ja auf dem bestehenden Keller ein neues EG und ein neues OG aufgebaut werden, mit identischer Grundfläche zum Bestand. Die Grundrissabweichwungen dieser Geschosse haben sicherlich wenig Einfluss auf den Lastabtrag.
Der Aufbau der Wände hat sicher nichts mit dem zu tun, wie heutzutage Fertighäuser gebaut werden. Gem. der historischen Ausführungsunterlagen haben die tragenden Außenwände eine Stärke von 14,6mm mit folgendem Aufbau:
12,5 mm Gipskartonplatten
10,0 mm Holzspanplatten
0,1 mm Polyaethylen-Folie
90,0 mm Holzfachwerk
80,0 mm Wärmedämmstoff
10,0mm Holzspanplatten

Überdies ist ist sicher nicht zu vernachlässigen, dass die neue Zwischendecke aus Fertigbetonteilen gebait wird. Ich halte es grundsätzlich für pausibel, dass das alte Fundament die Last des neu geplanten Hauses nicht trägt, bin aber selbst natürlich kein Statiker und habe auch die neue statische Berechnung nie zu Gesicht bekommen.
Stehen mir diese Unterlagen eigentlich Grundsätzlich zu?

Was meinst Du mit deinem zweiten Absatz und der 50k schweren Drohkulisse?
Dass der Unternehmer weiß, dass bei soviel investiertem Geld, 50k bereits gezahlt +17,5k Zusätzliche Forderung, die Anwaltgebühren abschreckender sind als seine Forderung für das Fundament von 17.5k und er deshalb denkt, dass wir der Kostenübernahme zustimmen?
Ich kann den Punkt, den du hier setzen willst, leider nicht ganz erkennen, würde es jedoch gerne :)
 
11ant

11ant

Der Grundriss des Kellers selbst ist unverändert, da ja auf dem bestehenden Keller ein neues EG und ein neues OG aufgebaut werden, mit identischer Grundfläche zum Bestand. Die Grundrissabweichwungen dieser Geschosse haben sicherlich wenig Einfluss auf den Lastabtrag.
Äh, doch, genau das.
Überdies ist ist sicher nicht zu vernachlässigen, dass die neue Zwischendecke aus Fertigbetonteilen gebait wird.
Ach, das auch noch, die Kellerdecke kommt neu ?
Was meinst Du mit deinem zweiten Absatz und der 50k schweren Drohkulisse?
Ich verstand es so, als würden sich hier in einer streitigen Auseinandersetzung Anwaltskosten und Gerichtskostenvorschüsse an einem Streitwert von 50 TEUR bemessen. Landgerichtsdimensionen schon in der ersten Instanz sind kein Pappenstiel und taugen durchaus als einschüchternde Perspektive, wirksam als Quasi-Argument für ein "klein Beigeben".
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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