Hallo MelW2024,
wir haben bei uns die gleiche Situation. Alter Bebauungsplan aus den 70ern und nur einen Kniestock von maximal 50cm. Satteldach.
Ich wollte das Grundstück deswegen schon abschreiben, aber in dem Bebauungsplan steht auch noch, dass man auch zwei Vollgeschosse bauen darf. Ab einer gewissen Kniestockhöhe gilt ein Geschoss als Vollgeschoss, wir gehen bei uns auf einen Kniestock von 2 Meter was wir ohnehin wollten), was das Problem löst. Wir haben beim zuständigen Bauamt nach der aktuell für das Baugebiet gültigen Definition eines Vollgeschosses angefragt. Die ist natürlich abhängig vom Bundesland.
Rückfragen bei der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt waren bei uns sehr positiv, beide Sachbearbeiterinnen hatten vollstes Verständnis ("so baut heutzutage ohnehin niemand mehr") und bereits angedeutet, dass ein Änderungswunsch beim Bauantrag keine Probleme machen würde (das war unser Plan B).
Wie sieht's bei euch aus, wie viele Vollgeschosse sind erlaubt?