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Hallo,
....Wahrscheinlich werden wir es nicht mehr schaffen, vor dem 1.Mai 2014 die Baugenehmigung einzureichen....Druck wird meist nur von Denjenigen ausgeübt, meist GU/GÜ, die unbedingt etwas verkaufen müssen und möglichst schnell Deine Unterschrift haben wollen! Dazu ist Denen nahezu jedes Mittel recht Hauptsache möglichst schnell eine Unterschrift unter den Bau- bzw. Kaufvertrag
Zeitdruck ist der schlechteste Ratgeber beim Bau, den man sich überhaupt nur vorstellen kann!!!!
Das ist der jeweiligen Landesbauordnung geschuldet. In den meisten Fällen ist es völlig ausreichend, zunächst und primär die äußere Bauwerksgeometrie darzustellen! Die Internanachweise wie Statik, Wärme-, Brand,- und Schallschutz lassen sich i.d.R. meist nachreichen! Dabei muß man nach B- geplanten Standorten und nach § 34 differenzieren. Eine einfache Bauvoranfrage kostet ~ 50 €, hat aber Rechtskraft! Hierfür benötigt man nicht einmal einen Architekt! Das kann jeder Bauherr selbst erledigen. Bei einem Bebauungsplan, muß er sich bei seinem Vorhaben nur innerhalb dessen Rahmen bewegen, was ja wohl relativ einfach möglich ist!....Was muss man bei einem Antrag auf Baugenehmigung schon alles "beieinander" haben, falls wir doch noch vor dem 1. Mai einreichen?
v.g.