Bauen nach Energieeinsparverordnung 2014 Pflicht?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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€uro

Hallo,
....Wahrscheinlich werden wir es nicht mehr schaffen, vor dem 1.Mai 2014 die Baugenehmigung einzureichen....
Druck wird meist nur von Denjenigen ausgeübt, meist GU/GÜ, die unbedingt etwas verkaufen müssen und möglichst schnell Deine Unterschrift haben wollen! Dazu ist Denen nahezu jedes Mittel recht Hauptsache möglichst schnell eine Unterschrift unter den Bau- bzw. Kaufvertrag
Zeitdruck ist der schlechteste Ratgeber beim Bau, den man sich überhaupt nur vorstellen kann!!!!
....Was muss man bei einem Antrag auf Baugenehmigung schon alles "beieinander" haben, falls wir doch noch vor dem 1. Mai einreichen?
Das ist der jeweiligen Landesbauordnung geschuldet. In den meisten Fällen ist es völlig ausreichend, zunächst und primär die äußere Bauwerksgeometrie darzustellen! Die Internanachweise wie Statik, Wärme-, Brand,- und Schallschutz lassen sich i.d.R. meist nachreichen! Dabei muß man nach B- geplanten Standorten und nach § 34 differenzieren. Eine einfache Bauvoranfrage kostet ~ 50 €, hat aber Rechtskraft! Hierfür benötigt man nicht einmal einen Architekt! Das kann jeder Bauherr selbst erledigen. Bei einem Bebauungsplan, muß er sich bei seinem Vorhaben nur innerhalb dessen Rahmen bewegen, was ja wohl relativ einfach möglich ist!

v.g.
 
B

Bauhaus2013

Sorry, bin eben noch mal den Thread überfolgen und habe festgestellt, dass

Die jeweils gültige Energieeinsparverordnung ist ein Mindeststandard, welchen Du beim Bau eines Einfamilienhaus nicht unterschreiten darfst. Vor dem Datum 01.05.14 mußt Du Dich nicht fürchten; Unterschiede zur Energieeinsparverordnung 2009 gibt es nicht wirklich. Erst ab 2016 wird es für Häuslebauer teurer, die Energieeinsparverordnung einzuhalten.
vollkommen überlesen habe. Ich muss dazu allerdings sagen, dass die eigene Frau wesentlich mehr Druck macht, als der GU.
 
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