bauen ohne Ausführungsplanung vom Architekt

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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V

Voki1

Man kann ja schon einmal kleinere Ratschläge auch so geben, aber in diese Art und Weise wird das nichts. Auch Juristen müssen mit ihrer Arbeit Menschen ernähren.
 
W

Wanderdüne

...aus meiner Sicht das Haus" nur noch "gebaut werden muss....
...die Genehmigungspläne reichen ihm aus.
Mal abseits der juristischen Fallstricke:
Warum soll jemand die Planung von "nur noch", von Einzelheiten, deren Abstimmung zueinander, und die Haftung für alles übernehmen, ohne dafür einen wie auch immer gestalteten monetären Gegenwert zu verlangen?
Ist die Gesamtsumme "schöner", wenn Sie nur auf einer Rechnung steht?
 
B

Bauexperte

Guten Abend Heidi,

ich habe schon charmantere Einführungsrunden gelesen ....

Frage:
- wenn Generalunternehmer solche Aussage tätigt und bereit ist, das Bauprojekt ohne Werksplanung anzupacken, das ganze dann auch zum Festpreis und Werkvertrag+ Bauleistungsbeschreibung sind geprüft unf stimmig , dann haftet zwar nicht der Architekt ABER der Generalunternehmer voll und ganz ja für eventuell später entstehenden Fehler/Baumängel, oder ??
Er kann rückwirkend ja nicht etwa sagen, die Werksplanung liege ihm nicht vor, daher der Fehler, oder ??

Wozu dann tatsächlich bei solch einem Standardprojekt aus Schublade ( Einfamilienhaus) den Mehraufwand für Werksplanung betreiben ???
Bis hierhin war ich willens und bereit, auf Deine Frage zu antworten und pro & contra einer solchen Konstellation zu erläutern.

... denn es gibt viele Bauherren, die Ohne Werksplanung bauen (kalkuliertes Risiko JA) und trotzdem im Mängelfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben...
Hier wurde mir klar, weshalb der Werkvertrag in vorliegender Form geschlossen wurde ...

danke an irgendwoabaier, sehr hilfreich, von allein wäre ich nie darauf gekommen. ich möchte bitten, auf solche Beiträge wirklich zu verzichten.danke nochmals
und ab hier frage ich mich, ob Du die Bedeutung der Worte "gegenseitiger Respekt" begreifst?

Dies ist ein Forum für Sanierer, Selbstbauer, Bauherren und solche, welche es werden wollen; User, antworten Fragestellern "in ihrer Freizeit und unentgeltlich". Von Wunschkonzert steht nichts in den Forenregeln, ebenso wenig, daß schlechtes Benehmen hingenommen werden muß.

Nun ist es ja so, daß jeder mal einen schlechten Moment haben kann und dem zufolge eine 2. Chance verdient hat. Verspiele sie nicht, denn dann verstehen wir hier wenig Spaß!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
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