Guten Abend Heidi,
ich habe schon charmantere Einführungsrunden gelesen ....
Frage:
- wenn Generalunternehmer solche Aussage tätigt und bereit ist, das Bauprojekt ohne Werksplanung anzupacken, das ganze dann auch zum Festpreis und Werkvertrag+ Bauleistungsbeschreibung sind geprüft unf stimmig , dann haftet zwar nicht der Architekt ABER der Generalunternehmer voll und ganz ja für eventuell später entstehenden Fehler/Baumängel, oder ??
Er kann rückwirkend ja nicht etwa sagen, die Werksplanung liege ihm nicht vor, daher der Fehler, oder ??
Wozu dann tatsächlich bei solch einem Standardprojekt aus Schublade ( Einfamilienhaus) den Mehraufwand für Werksplanung betreiben ???
Bis hierhin war ich willens und bereit, auf Deine Frage zu antworten und pro & contra einer solchen Konstellation zu erläutern.
... denn es gibt viele Bauherren, die Ohne Werksplanung bauen (kalkuliertes Risiko JA) und trotzdem im Mängelfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben...
Hier wurde mir klar, weshalb der Werkvertrag in vorliegender Form geschlossen wurde ...
danke an
irgendwoabaier, sehr hilfreich, von allein wäre ich nie darauf gekommen. ich möchte bitten, auf solche Beiträge wirklich zu verzichten.danke nochmals
und ab hier frage ich mich, ob Du die Bedeutung der Worte "gegenseitiger Respekt" begreifst?
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