Bauen ohne Vertrag - Bedenken?

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O

oleda222

Zumindest können diese Bauherren sich auf einen Vertrag berufen, wenn geklagt wird. Ohne Vertrag würde doch jeder RA abwinken.
Es kommt auch ohne das Wort "Vertrag" auf dem Papier ein rechtsgültiger Vertrag zustande sofern zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Diese müssen nicht mal schriftlich sein.

Es ist doch an den Haaren herbei gezogen, dass ein Anwalt auf der geschilderten Basis den TE nicht grundsätzlich vertreten würde oder zumindest beraten würde ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn der TE allerdings Ansprüche durchsetzen möchte (Fertigstellung zum Zeitpunkt x usw. usf.) die im geschlossenen Vertrag nicht geregelt wurden, sieht es mit der Durchsetzbarkeit wahrscheinlich schlecht aus. Warum sich ein Anwalt für den Versuch nicht trotzdem bezahlen lassen sollte, erschließt sich mir aber auch nicht. Anwälte werden meines Wissens in DE Erfolgsunabhängig bezahlt.
 
Musketier

Musketier

@oleda222

Alles schön und gut. Nur steht man schlimmstenfalls vor der Entscheidung Anwalt beauftragen, ggf. klagen und Kosten riskieren oder nicht klagen. Und genau an der Stelle steht vermutlich die Frage an den Anwalt, wie die Erfolgsaussichten sind. Und da ist der Inhaber eines schriftliches Vertrag wo schwarz auf weiß steht, welche Leistung der Unternehmer bis wann zu erbringen und was eine Nichterbringung ggf. für Konsequenzen hat, eindeutig im Vorteil
 
Musketier

Musketier

Im Übrigen konnten wir auch ohne Rechtsanwalt unseren Kaufpreis um einen Betrag x je überzogenen Monat mindern, weil es eindeutig im Vertrag stand.
 
Y

ypg

Es kommt auch ohne das Wort "Vertrag" auf dem Papier ein rechtsgültiger Vertrag zustande sofern zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Diese müssen nicht mal schriftlich sein.

Es ist doch an den Haaren herbei gezogen, dass ein Anwalt auf der geschilderten Basis den TE nicht grundsätzlich vertreten würde oder zumindest beraten würde ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

Wenn der TE allerdings Ansprüche durchsetzen möchte (Fertigstellung zum Zeitpunkt x usw. usf.) die im geschlossenen Vertrag nicht geregelt wurden, sieht es mit der Durchsetzbarkeit wahrscheinlich schlecht aus. Warum sich ein Anwalt für den Versuch nicht trotzdem bezahlen lassen sollte, erschließt sich mir aber auch nicht. Anwälte werden meines Wissens in DE Erfolgsunabhängig bezahlt.
Dass ein Vertrag auch ohne Schriftstück zustande kommt, weiß ich und stell ich doch gar nicht in Frage - bitte lesen!

Dennoch sind die Erfolgsaussichten gleich Null (0), da der Anwalt sich auf nichts stützen kann. Das macht kein Richter mit! .
Mit Vertrag funktioniert fast alles ohne Anwalt, weil man sich auf einen Punkt im Vertrag stützen und schriftlich einen Mangel äußern kann! .
 
B

Bieber0815

Mit Vertrag funktioniert fast alles ohne Anwalt, weil man sich auf einen Punkt im Vertrag stützen und schriftlich einen Mangel äußern kann! .
Die Realität sieht aber anders aus; was aber sicher auch daran liegt, dass oft der Mangel an sich streitig ist. Und das regelt ja nicht der Vertrag.
 
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oleda222

Zumindest können diese Bauherren sich auf einen Vertrag berufen, wenn geklagt wird. Ohne Vertrag würde doch jeder RA abwinken.
Dass ein Vertrag auch ohne Schriftstück zustande kommt, weiß ich und stell ich doch gar nicht in Frage - bitte lesen!
Does Not Computer...

Dennoch sind die Erfolgsaussichten gleich Null (0), da der Anwalt sich auf nichts stützen kann. Das macht kein Richter mit! .
Mit Vertrag funktioniert fast alles ohne Anwalt, weil man sich auf einen Punkt im Vertrag stützen und schriftlich einen Mangel äußern kann!
Es gibt doch einen Vertrag!!! Angebot + Annahme = zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Vertrag!

Das Angebot ist sogar schriftlich mit Bauleistungsbeschreibung.

Rechtsgrundlage VOB und/(oder nur) Baugesetzbuch

Wo siehst Du da ein Problem für einen Richter den Vertrag als solchen zu bewerten?

Warum kann ich lt. Angebot/Bauleistungsbeschreibung geschuldete Leistungen nicht reklamieren wenn diese nicht erbracht werden? Warum kann sich ein Anwalt nicht auf diesen rechtskräftigen Vertrag stützen aber auf einen wo "Vertrag" auf dem Vertrag steht?

Was genau ist nicht geregelt? Zahlungsplan? Wenn es eine detaillierte Aufstellung der Leistungen gibt, wird nach Baufortschritt bzw. nach Leistungserbringung abgerechnet.

Fertigstellungstermin? Will der TE nicht fixiert haben, Flexibilität ist da.

Was soll denn noch zusätzlich geregelt werden, wenn der BU bekannt ist? Die Farbe vom Toilettenhäuschen?

Welche Punkte fehlen denn noch deiner Meinung nach?
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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