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oleda222
Es kommt auch ohne das Wort "Vertrag" auf dem Papier ein rechtsgültiger Vertrag zustande sofern zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen. Diese müssen nicht mal schriftlich sein.Zumindest können diese Bauherren sich auf einen Vertrag berufen, wenn geklagt wird. Ohne Vertrag würde doch jeder RA abwinken.
Es ist doch an den Haaren herbei gezogen, dass ein Anwalt auf der geschilderten Basis den TE nicht grundsätzlich vertreten würde oder zumindest beraten würde ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn der TE allerdings Ansprüche durchsetzen möchte (Fertigstellung zum Zeitpunkt x usw. usf.) die im geschlossenen Vertrag nicht geregelt wurden, sieht es mit der Durchsetzbarkeit wahrscheinlich schlecht aus. Warum sich ein Anwalt für den Versuch nicht trotzdem bezahlen lassen sollte, erschließt sich mir aber auch nicht. Anwälte werden meines Wissens in DE Erfolgsunabhängig bezahlt.