Bauen während der Corona Kontaktsperre

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face26

face26

Ich häng mich hier mal ran.
drei bis vier Personen die sich jeweils Max zu zweit in zwei Wohnungen EG u. OG aufhalten wären dann noch OK ?
wie ist da eure Einschätzung

Olli
Man sollte sich halt mal die Frage stellen um was es geht.

1. Will man kein Gesetz brechen?
2. Will man keine Ärger?
3. Will man vernünftig sein und gesellschaftliche Verantwortung zeigen?

Je nach dem gibt es wahrscheinlich unterschiedliche Antworten:

1. Bin kein Jurist vermutlich gibt es da juristische Begründung, Grundgesetz etc. und wie ich Deutschland kenne wird sicherlich einer hinterher bis zum Bundesgerichtshof deswegen klagen.

2. Wem will das auffallen bzw. wo kein Kläger da kein Richter

3. Meiner Meinung nach sollte das der Maßstab sein und somit heisst es alles vermeiden was geht. Und da gehört meiner Meinung nach das meiste dazu.
 
A

Altai

Ich habe heute gelesen, dass es am Wochenende Hinweise an die Polizei gab, von Nachbarn (denke ich), dass in einer Privatwohnung eine Gruppe (10 Leute oder so) zusammen feierten. Das wurde dann aufgelöst. Also aus dem Ereignis heraus scheint dann auch die eigene Wohnung nicht mehr sakrosankt...
Und es würde ja auch dem Geist der Kontaktverbote widersprechen. Also richtig so.

Mit einem Kumpel ODER der Frau bauen, das wäre wohl gedeckt. Tatsächlich finde ich es auch vertretbar, besonders, wenn der Bau offen steht.
 
Vicky Pedia

Vicky Pedia

Grundsätzlich bleibt die Vearantwortung jedes einzelnen für sich und andere. Ansonsten hängt es sicher von den Allgemeinen Verfügungen ab. In einem Landkreis baue ich aktuell und in einem anderen nicht. In der hiesigen Hochburg (kreisfreie Stadt in der Mitte Deutschlands) werden nur notwendige Bauarbeiten ausgeführt. Diese allerdings mit der erforderlichen Anzahl Mitarbeiten und mit besonderer Sorgfalt und Umsicht.
 
Y

Yosan

um welches Bundesland bzw welchen Landkreis geht es denn? Auch wenn das grundlegende vereinheitlicht wurde, kann es je nach Region/Bundesland auch strengere Verordnungen geben.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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