Du hast recht. Die Verfügung ist kein Gesetz.ah ja? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst du Dich?
Nimm das Beschlusspapier- Punkt 1 ist mehr oder weniger eine Bitte.
Punkt 2 bis 4 bezieht sich auf den öffentlichen Raum.
Punkt 5 enthält zwar eine moralische Wertung zu Feiern in privaten Räumen („inakzeptabel“), das ist aber kein juristisches Verbot. Zu normalen Zusammenkünften in der eigenen Wohnung steht da rein gar nichts.
Punkt 6ff betrifft Betriebe und die Geltungsdauer.
Die Polizei könntest du schön vor der Tür abweisen, wenn sie Dich beim Kaffeeklatsch mit den Landfrauen stören möchte.
Aber auch für den letzten Deppen: ich sage nicht, dass das sinnvoll ist in der derzeitigen Situation.
Ich sage nur, dass es nicht verboten ist. Zumindest nicht gemäß Beschlusspapier. Einzelne Landesfürsten scheinen ja aber etwas über zu reagieren. Keine Ahnung, was die so gemeint haben einschränken zu können.
Du scheinst Schwierigkeiten mit der Lesekompetenz zu haben und hast offenbar die selektive Wahrnehmung perfektioniert. Ein Ätschibätschi habe ich nicht mal angedeutet. Aber lassen wir das. Hauptsache alle bleiben gesund.Du hast recht. Die Verfügung ist kein Gesetz.
Dennoch werden Owis sanktioniert.
Ich weiß überhaupt nicht, was hier diskutiert wird, wenn einer wie Du sagst: „ätschibätsch, zu Hause kann ich machen, was ich will.“
Für mich gibt es hier nichts zu diskutieren. Einfach mal die Füße still halten und mündig agieren, @Appel2000
Habt Ihr Masken? Könnt ihr in verschiedenen Zimmern arbeiten? Es geht ja vieles mit 2 Meter Abstand
Es gibt so einige, die wollen die Tage privat umziehen.