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PH0110
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Baufinanzierung. Kurz zur Sachlage.
Meine Freundin und ich wollen uns eine Immobilie anschaffen. Ich habe bereits einiges an Eigenkapital, meine Freundin hat noch keine Möglichkeit gehabt durch ihr Studium welches anzusparen. Die Finanzierung könnte ich theoretisch allein zu 100% vornehmen, dass möchte meine Freundin nicht. Sie möchte die Immobilie mit finanzieren. Auch die Form das beide 50% finanzieren funktioniert nicht, da wie gesagt noch kein Eigenkapital bei ihr vorhanden ist. Sie möchte also zu einem anderen pronzetualen Anteil mit finanzieren. Dieser soll flexibel bleiben, so dass jeder nach seinem ermessen Sonderzahlungen leisten kann.
Wie sieht es nun rein rechtlich aus, wenn beide Partner bei der Bank unterschrieben haben, einer nicht mehr zahlen kann/will. Danach richtet sich die Bank logischerweise an den 2ten Kreditnehmer. Soweit verstanden. Wie sieht es jedoch aus wenn die Beziehung (nicht verheiratet) auseinander geht, eine ungleiche Summe auf das gemeinsame Finanzierungskonto eingegangen sind. Beispielsweise ich 75%, Freundin 25%. Hat Sie dann ein Anrecht die bereits gezahlten 25% zur Finanzierung voll zurück zu verlangen? (meines Erachtens somit in der Zeit kostenlos in der Immobilie gewohnt) Oder wird automatisch anteilig ein Teil in Höhe der ortsüblichen Miete von der Bank einbehalten, oder muss Sie sich aus dem Vertrag mit der Bank "freikaufen"? ---> Wie sieht der Sachverhalt in Bezug auf Grundbucheintrag, notarielles Schreiben und Bank aus?
Besten Dank schon mal für die Beiträge!
ich habe eine Frage bezüglich der Baufinanzierung. Kurz zur Sachlage.
Meine Freundin und ich wollen uns eine Immobilie anschaffen. Ich habe bereits einiges an Eigenkapital, meine Freundin hat noch keine Möglichkeit gehabt durch ihr Studium welches anzusparen. Die Finanzierung könnte ich theoretisch allein zu 100% vornehmen, dass möchte meine Freundin nicht. Sie möchte die Immobilie mit finanzieren. Auch die Form das beide 50% finanzieren funktioniert nicht, da wie gesagt noch kein Eigenkapital bei ihr vorhanden ist. Sie möchte also zu einem anderen pronzetualen Anteil mit finanzieren. Dieser soll flexibel bleiben, so dass jeder nach seinem ermessen Sonderzahlungen leisten kann.
Wie sieht es nun rein rechtlich aus, wenn beide Partner bei der Bank unterschrieben haben, einer nicht mehr zahlen kann/will. Danach richtet sich die Bank logischerweise an den 2ten Kreditnehmer. Soweit verstanden. Wie sieht es jedoch aus wenn die Beziehung (nicht verheiratet) auseinander geht, eine ungleiche Summe auf das gemeinsame Finanzierungskonto eingegangen sind. Beispielsweise ich 75%, Freundin 25%. Hat Sie dann ein Anrecht die bereits gezahlten 25% zur Finanzierung voll zurück zu verlangen? (meines Erachtens somit in der Zeit kostenlos in der Immobilie gewohnt) Oder wird automatisch anteilig ein Teil in Höhe der ortsüblichen Miete von der Bank einbehalten, oder muss Sie sich aus dem Vertrag mit der Bank "freikaufen"? ---> Wie sieht der Sachverhalt in Bezug auf Grundbucheintrag, notarielles Schreiben und Bank aus?
Besten Dank schon mal für die Beiträge!