f-pNo
Hallo Goldi,
ich springe Dir jetzt mal ein wenig zur Seite, nachdem Du von vielen Seiten unter Beschuss geraten bist.
Zuerst einmal: Ich bin prinzipiell KEIN Freund von Finanzierungen mit Tilgungsersatz (Bausparer oder LV).
Mit einer Ausnahme:
Wenn die LV schon besteht und dieser Vertrag so oder so weiterbespart wird. Z.B., da der Vertrag jetzt steuerfrei ist und eine hohe Garantieverzinsung hat oder man mit dem Vertrag seit Jahren auch einen Teil (oder die komplette) der BU-Absicherung bewerkstelligt (bei Abschluss war man gesünder, jünger, etc.).
Wenn also die LV sowieso weiterlaufen wird - warum dann nicht bei Ablauf zur Tilgung einsetzen? Auch wenn der Garantiezins in der Diskussion ist - bisher wurde immer nur der Garantiezins für NEUE Verträge angefasst. Ihr macht es richtig - Ihr rechnet nur mit der Garantiesumme (mehr kommt vermutlich nicht raus ).
Persönlich glaube ich nicht, dass die Versicherungen an den vertraglich fest vereinbarten Garantiezins herangehen. Deutschland ist das Land, in dem die LV die Altersvorsorge schlechthin ist. Dies würde eine Klagewelle auslösen, welche vor dem BGH die besten Chancen hätte. Schon jetzt ziehen zahlreiche LV-Kunden immer wieder vor Gericht, da sie einen zu niedrigen Rückkaufswert bei Kündigung ausgezahlt bekommen. Die Versicherer riskieren hierbei bisher fast nie ein Urteil (i.d.R. wird ein Vergleich geschlossen), da dieses dann ein Präzedenzfall wäre. Z
Zudem wird den Proteststurm auch kein Politiker riskieren, der nach 4 Jahren wiedergewählt werden will.
Ansprechpartner wären für Dich Finanzvermittler, welche auch etwas individueller zugeschnittene Verträge ausarbeiten (also nicht Interhyp - Bei Interhyp wird nur per Tel. oder Internet die Standardvariante gemacht) oder auch Dein Versicherer.
Ihr solltet allerdings überlegen, ggf. folgende Variante zu wählen: Kredit mit 1% Tilgung
Damit tilgt ihr in einer kleinen Summe schon ab, seid aber so flexibel, die Tilgung jederzeit höher zu setzen oder auch mal ne Sondertilgung zu veranlassen. Diese Variante hat einen bestimmten Hintergrund (Stichwort Abtretung und Besicherung), welche Dir aber der Berater besser erklären kann.
Das Problem bei der Tilgungsersatzvariante hast Du schon selber erkannt: Ihr zahlt durchgängig für die GESAMTE Summe einen festen Zinssatz. Somit werdet Ihr am Ende auf jeden Fall eine höhere Zinsbelastung haben, wie beim normalen Annuitätendarlehen.
Wir planen einen Teil unserer Finanzierung (ca. 15-20 %) ebenso.
Ich betone noch einmal: Bei einer bestehenden LV, welche aus persönlichen Gründen weiterbespart wird, sehe ich einen Sinn. Ein Neuabschluss einer LV als Tilgungsersatz ist m.M.n. unverantwortlich und kostet nur unnötige Liquidität.
Eines sehe ich bei Eurer Überlegung tatsächlich kritisch:
Eine neu abgeschlossene Altersvorsorge wird, wenn sie sicher sein soll, Euch derzeit Null Komma Nix bringen. Bei einer LV wird der Garantiezins nur auf den Sparanteil bezahlt. Vorher gehen die Kosten der Gesellschaft ab, genauso wie die Kosten für die Absicherung. Und darauf noch der aktuell historisch niedrige Garantiezins.
Von daher müsstet Ihr hier überlegen, wie Ihr Eure Altersvorsorge sinnvoll (ertragreicher) gestaltet.
ich springe Dir jetzt mal ein wenig zur Seite, nachdem Du von vielen Seiten unter Beschuss geraten bist.
Zuerst einmal: Ich bin prinzipiell KEIN Freund von Finanzierungen mit Tilgungsersatz (Bausparer oder LV).
Mit einer Ausnahme:
Wenn die LV schon besteht und dieser Vertrag so oder so weiterbespart wird. Z.B., da der Vertrag jetzt steuerfrei ist und eine hohe Garantieverzinsung hat oder man mit dem Vertrag seit Jahren auch einen Teil (oder die komplette) der BU-Absicherung bewerkstelligt (bei Abschluss war man gesünder, jünger, etc.).
Wenn also die LV sowieso weiterlaufen wird - warum dann nicht bei Ablauf zur Tilgung einsetzen? Auch wenn der Garantiezins in der Diskussion ist - bisher wurde immer nur der Garantiezins für NEUE Verträge angefasst. Ihr macht es richtig - Ihr rechnet nur mit der Garantiesumme (mehr kommt vermutlich nicht raus ).
Persönlich glaube ich nicht, dass die Versicherungen an den vertraglich fest vereinbarten Garantiezins herangehen. Deutschland ist das Land, in dem die LV die Altersvorsorge schlechthin ist. Dies würde eine Klagewelle auslösen, welche vor dem BGH die besten Chancen hätte. Schon jetzt ziehen zahlreiche LV-Kunden immer wieder vor Gericht, da sie einen zu niedrigen Rückkaufswert bei Kündigung ausgezahlt bekommen. Die Versicherer riskieren hierbei bisher fast nie ein Urteil (i.d.R. wird ein Vergleich geschlossen), da dieses dann ein Präzedenzfall wäre. Z
Zudem wird den Proteststurm auch kein Politiker riskieren, der nach 4 Jahren wiedergewählt werden will.
Ansprechpartner wären für Dich Finanzvermittler, welche auch etwas individueller zugeschnittene Verträge ausarbeiten (also nicht Interhyp - Bei Interhyp wird nur per Tel. oder Internet die Standardvariante gemacht) oder auch Dein Versicherer.
Ihr solltet allerdings überlegen, ggf. folgende Variante zu wählen: Kredit mit 1% Tilgung
Damit tilgt ihr in einer kleinen Summe schon ab, seid aber so flexibel, die Tilgung jederzeit höher zu setzen oder auch mal ne Sondertilgung zu veranlassen. Diese Variante hat einen bestimmten Hintergrund (Stichwort Abtretung und Besicherung), welche Dir aber der Berater besser erklären kann.
Das Problem bei der Tilgungsersatzvariante hast Du schon selber erkannt: Ihr zahlt durchgängig für die GESAMTE Summe einen festen Zinssatz. Somit werdet Ihr am Ende auf jeden Fall eine höhere Zinsbelastung haben, wie beim normalen Annuitätendarlehen.
Wir planen einen Teil unserer Finanzierung (ca. 15-20 %) ebenso.
Ich betone noch einmal: Bei einer bestehenden LV, welche aus persönlichen Gründen weiterbespart wird, sehe ich einen Sinn. Ein Neuabschluss einer LV als Tilgungsersatz ist m.M.n. unverantwortlich und kostet nur unnötige Liquidität.
Eines sehe ich bei Eurer Überlegung tatsächlich kritisch:
Eine neu abgeschlossene Altersvorsorge wird, wenn sie sicher sein soll, Euch derzeit Null Komma Nix bringen. Bei einer LV wird der Garantiezins nur auf den Sparanteil bezahlt. Vorher gehen die Kosten der Gesellschaft ab, genauso wie die Kosten für die Absicherung. Und darauf noch der aktuell historisch niedrige Garantiezins.
Von daher müsstet Ihr hier überlegen, wie Ihr Eure Altersvorsorge sinnvoll (ertragreicher) gestaltet.