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Weiß jemand, ob diese Informationen richtig sind oder nicht?
Es gibt viele Informationen zu Unannehmlichkeiten zu diesem Thema. Daher freuen ich mich sehr über Ihr Feedback.
- die KfW hat mit Rundschreiben vom 28.02.2024 veröffentlicht, dass ab 01.03.2024 für die Programme 297/298 und 300 die Dokumentation des Finanzierungsgesprächs auf dem Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs durch die Hausbank oder eines Erläuterungsgesprächs durch einen Finanzvermittler“ entfällt.
- Das bedeutet, dass zukünftig grundsätzlich erst nach Eingang des Antrages bei der KfW der förderunschädliche Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags möglich ist. Diese Regelung galt bisher nur für Bauträger- bzw. Kaufverträge. Das Datum der Antragstellung bei der Bank ist in diesen Programmen nicht maßgeblich für die Förderfähigkeit.
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