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Hans-Maulwurf
Es wird anscheinend gezahlt, wenn: Die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall die zueltz ausgeübte Taetigkeit nach medizinischem Befunde 1) vorruebergehend nicht mehr ausführen kann. 2) für die vereinbarte Restlaufzeit des Vertrages dauerhaft zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann und auch keine andere, ihrher bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensstellung entsprechenende Taetigkeit ausüben kann.