Baufirma meldet sich nicht nach Planungen - Was tun?

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CReen

CReen

Hallo,
Und zwar folgende Frage:

Wir haben vor etwa 1 ½ Jahren einen Vertrag mit Baufirma X abgeschlossen.
Bei Sondervereinbarungen hatten wir folgendes vermerkt: das Grundstück muss auf den Bauherren übertragen werden.

Nun werden wir nicht Besitzer des Grundstücks da die erben Gemeinschaft sich anders einig geworden ist.

Nun wollen wir aus dem Vertrag raus und haben der Baufirma dies auch per E-Mail mit geteilt.

Mit dem Architekten hatten wir schon einige Pläne gemacht. Aber sonst nichts.
Weder etwas bezahlt noch haben wir Pläne eingereicht.
Soweit waren es nur Gespräche und 2-3 Architekten arbeiten. (Auch unbezahlt)

Nun meldet sich die Firma nicht mehr das schon seit mehreren Monaten.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Da wir weder eine Rechnung noch etwas bezahlt haben. Muss sich die Firma melden....
Andererseits ist es nie gut auf etwas zu warten.

danke
René
 
Y

ypg

Ihr habt einen Vertrag... den hat jede Seite zu erfüllen.
Keiner von uns weiß, was ihr im Vertrag stehen habt...
 
T

Traumfaenger

Da die Architekten schon Pläne mit Euch gemacht haben, haben Sie auch bereits eine Leistung für Euch erbracht. Bei einem freien Architekten wäre das bereits kostenpflichtig. Kannst Du noch etwas sagen wofür diese Klausel die Bedingung ist: "das Grundstück muss auf den Bauherren übertragen werden." => damit was passiert? Hausbau? Aber dann wäre die Architektenleistung m.E. trotzdem erbracht.
 
CReen

CReen

Danke für die Antworten
Muss mich wohl daran gewöhnen das der deutsche RechtsStaat noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist....
Die Kommunikation bestand auch zu 90% aus E-Mails und 1-2 Gesprächen. Auf die erste Kündigungs E-Mail kam zurück das das jetzt plötzlich kommt und woran es liegt. Das haben wir alles geschildert. Aber bis jetzt keine weitere Antwort. Spielt die Firma auf Zeit ? Haben wir Nachteile wenn sich das jetzt hinaus zögert ? Eventuelle Kosten, oder gar ein wegfallen unserer Klausel ?

Es ging in der Klausel darum das die Erben Gemeinschaft sich noch nicht einig war ob wir darauf bauen können/dürfen. In unserem Vertrag ist so etwas zwar vom regulären Vertrag vorgesehen allerdings ist dies nichtig nach 6 Monaten. Deswegen behaarten wir darauf das zusätzlich und ohne Frist nocheinmal in den Vertrag zu nehmen.


Der Architekt hat eine Leistung erbracht die zwar nicht in Anspruch genommen wird. Aber bezahlt werden muss, das sehe ich ein.
 
11ant

11ant

Ich konstruiere mal den dummen Fall, daß die besagte Klausel konstitutiv dafür gewesen wäre, daß überhaupt ein Vertrag zustandekommt, und es vorher nur eine Absichtserklärung gewesen ist. Dann könnte es sein, daß Ihr die durch eine Kündigung erst zum Vertrag geadelt habt. Das nur mal so als Appetithappen zum Nachdenken, ob man da nicht lieber vorher einen Anwalt fragt als hinterher ein Forum.

Muss mich wohl daran gewöhnen das der deutsche RechtsStaat noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen ist....
So isses - die Einführung des elektronischen Anwaltspostfaches teilt das Schicksal des Flughafens BER.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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