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Samson02
Hi zusammen,
wir planen den Bau einer Stadtvilla mit Klinkerfassade und haben bereits unseren Bauantrag eingereicht, jedoch noch keine Genehmigung.
Währenddessen ist bei uns, leider ist uns erst nach dem Einreichen des Baunantrags aufgefallen, dass wir die Ecken des Hauses gerne mit "Lisenen" absetzen würden.
Siehe das Bild im Anhang.
Laut Bildern im Internet stehen diese etwa 2-4cm von der Fassade ab.
Unsere Frage ist nun, ob dies noch nachträglich am Haus bei Vorliegen der ursprünglichen Baugenehmigung vorgenommen werde kann oder ob einer neure Bauantrag erforderlich ist?
Das Haus hat zu einer Nachbargrenze Stand jetzt einen Abstand von 3,02m sowie ist an einer Grenze 2 cm von der Grenze des Baufensters entfernt. D.h. ggf. müsste man, wenn man diese Fassaden so umsetzen möchte,das Haus noch etwa 2-4cm weiter zur anderen Richtung versetzt werden.
Wie ist hierzu eure Einschätzung?
Viele Grüße,
Samson
wir planen den Bau einer Stadtvilla mit Klinkerfassade und haben bereits unseren Bauantrag eingereicht, jedoch noch keine Genehmigung.
Währenddessen ist bei uns, leider ist uns erst nach dem Einreichen des Baunantrags aufgefallen, dass wir die Ecken des Hauses gerne mit "Lisenen" absetzen würden.
Siehe das Bild im Anhang.
Laut Bildern im Internet stehen diese etwa 2-4cm von der Fassade ab.
Unsere Frage ist nun, ob dies noch nachträglich am Haus bei Vorliegen der ursprünglichen Baugenehmigung vorgenommen werde kann oder ob einer neure Bauantrag erforderlich ist?
Das Haus hat zu einer Nachbargrenze Stand jetzt einen Abstand von 3,02m sowie ist an einer Grenze 2 cm von der Grenze des Baufensters entfernt. D.h. ggf. müsste man, wenn man diese Fassaden so umsetzen möchte,das Haus noch etwa 2-4cm weiter zur anderen Richtung versetzt werden.
Wie ist hierzu eure Einschätzung?
Viele Grüße,
Samson