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Nele321
Das Bauamt teilte mir mit, dass dem geplanten Vorhaben Paragraph 9 der Bauordnung NRW entgegen steht. Demnach dürfen wohl nur benötigen Flächen gepflastert werden. Selbst eine doppelte Einfahrt breite von knapp 6 mtr. (Vor den beiden Garagen) hat wohl keine Aussicht auf Genehmigung. ( obwohl das mind. Sechs Häuser im Ort haben; angeblich nach Bauamt alle ungenehmigt) nun soll ich eine einfache einfahrt machen die erst fünf Meter vor der zweiten Garage breiter wird.