Baugenehmigung Roter Punkt vs. Kenntnisgabever. Grünpunkt

4,40 Stern(e) 5 Votes
S

Serdar88

Guten Tag Zusammen,

ich habe vor kurzem ein Grundstück in einem Neubaugebiet erworben und plane dort auch in nächster Zeit einen Bauantrag einzureichen (der Architekt).
In unserem Gebiet, ist das Kenntnisgabeverfahren möglich.

Jetzt habe ich aber einen Architekten an der Hand, der mir nur die Leistungsphase 1-5 umsetzt und dann raus ist (PL durch Freund). Meine sorge, wenn ich den Grünpunkt beantrage, dass es später zu Unstimmigkeiten kommt und der Architekt raus ist, bzw. ich später Ärger habe.

Obwohl ich weiß, dass der Grünpunkt günstiger und viel schneller ist, überlege ich mir, den Rotpunkt (normalen Bauantrag) anzustoßen..

Wie würdet Ihr mit so einer Situation umgehen?
Bitte um Hilfestellung und Tipps

Leider konnte ich zu dieser Thematik nichts finden.

Besten Dank im Voraus für eure Bemühungen und Anregungen.

LG
 
E

Escroda

Deine Bedenken sind IMHO nur dann berechtigt, wenn der Architekt nicht versichert ist und in Kürze die Auswanderung plant. Wenn er die Verantwortung im Kenntnisgabeverfahren übernommen hat, dann haftet er für seine Planung.
Welche Unstimmigkeiten befürchtest Du denn?
 
S

Serdar88

Deine Bedenken sind IMHO nur dann berechtigt, wenn der Architekt nicht versichert ist und in Kürze die Auswanderung plant. Wenn er die Verantwortung im Kenntnisgabeverfahren übernommen hat, dann haftet er für seine Planung.
Welche Unstimmigkeiten befürchtest Du denn?
Servus,

meine Sorge ist, ein zusätzliches Risiko einzugehen

In so einem Fall, wenn etwas nicht übereinstimmt, muss ich mich damit stark rumschlagen.

Beim Rotpunkt, wenn ich es richtig verstanden habe, sagt mir das Amt im Vorgang schon was dazu "No Gos" und ich habe später keine grossen bzw. kritischen Diskussionen.. =? oder?

LG
 
E

Escroda

ein zusätzliches Risiko einzugehen
Richtig ist, dass Entwurfsverfasser und Bauherr die Verantwotung für die Einhaltung aller Vorschriften tragen. Dabei trägt der ausgebildete Fachmann natürlich den weitaus größten Teil. Wenn der nicht mehr greifbar ist, musst Du natürlich herhalten. Bei einem Berufsanfänger oder einem begnadeten Entwerfer aber grausigen Vorschriftenkenner steigt dein Risiko zwar, doch es liegt schon im Eigeninteresse des Architekten vernünftig zu planen. Und allzu kompliziert ist ein Einfamilienhaus im Bebauungsplan-Gebiet auch nicht.
Beim Rotpunkt, wenn ich es richtig verstanden habe, sagt mir das Amt im Vorgang schon was dazu "No Gos" und ich habe später keine grossen bzw. kritischen Diskussionen.. =? oder?
Ja, aber der Prüfaufwand beim vereinfachten Verfahren hält sich doch in Grenzen. Klar, es guckt noch mal einer drüber, das tut im Kenntnisgabeverfahren meist auch noch jemand - allerdings ohne Verpflichtung und Verantwortung. Ob sich der Aufwand lohnt, kommt auf dein Vertrauen in den Planer an, den Bebauungsplan und die Behörde.
Jedenfalls hat deine Überlegung nichts damit zu tun, dass nur Leistungsphase 1-5 übernommen werden. Egal ob §51 oder §52, dein Entwurfsverfasser schuldet Dir eine vorschriftenkonforme Planung und er haftet dafür.
 
11ant

11ant

Und allzu kompliziert ist ein Einfamilienhaus im Bebauungsplan-Gebiet auch nicht.
Im speziellen Fall der Ausreizung des mit einer Viertelkreislinie gesegneten Baufensters sehe ich durchaus Risiken, aber eher bei der Einmessung der Baustelle als auf planerischem Terrain. Ich hatte Dir im anderen Thread ja das Beispiel von @Oakland verlinkt - da gab es meines Erinnerns Probleme durch Ungenauigkeiten in Höhenfeststellungen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 339 Themen mit insgesamt 3779 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baugenehmigung Roter Punkt vs. Kenntnisgabever. Grünpunkt
Nr.ErgebnisBeiträge
1Architekten-Leistungsphase 1-4 - Welche Unterlagen müssen sein? 33
2Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren 18
3Leistungsphase 1-4 ausreichend? oder zusätzlich 5? 11
4Kosten Umbauter Raum. Erstentwurf mit Architekten besprochen 27
5Bauvorbescheid positiv, Bauantrag bemängelt Position 29
6Bebauungsplan Gemeinde unzureichend ausgeführt, was gilt? 32
7Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? 17
8Angebot vom Architekten komplett ? Ist der Preis angemessen ? 54
9Kataloghaus oder freie Planung mit Architekten 12
10NRW: Freistellungsverfahren mit geringfügiger Abweichung vom Bebauungsplan 18
11Entwurfsplanung über den Architekten und dann Ausschreiben? 16
12Planen mit älterem Bebauungsplan 45
13Was wird beim Bauantrag in Stein gemeißelt 10
14Architekten / Bauingenieur Leistung, Ausführungsplan, Umfang 26
15Architekten Rechnung - Höhe ok? 13
16Architekten Suche München + Umland (Empfehlungen?) 15
17Einfamilienhaus mit 160 m² - Bebauungsplan, Wohnflächenberechnung 19
18Fragen Bebauungsplan: Abstand Carport-Straße, Drempelverbot 15
19Schlüsselfertig oder mit Architekten bauen? 20

Oben