Beim Abwasserwerk hat zeigt man immerhin "Verständnis" für meine Zwickmühle. Das alleine hilft mir zwar nicht weiter, aber man will sich dort einmal intern beraten, ob es hierfür einen Ausweg gibt.
Wenn man darüber nachdenkt, ist dies vielleicht tatsächlich eine Situation, die so noch nie aufgetreten ist. Was bringt einem sonst eine Baugenehmigung, wenn man mangels Erschließung ja doch nicht loslegen kann.
Ich würde mich wundern, wenn ich der einzige Bleibe mit dem Problem; Das ist ein Baugebiet mit etwa 40 Einfamilienhaus; Man kann davon ausgehen, dass die Bauherren überwiegend Kinder haben und alle auf das BKG schielen. Wenn die nun nach und nach auch alle beim Amt auflaufen, wächst dort womöglich der Druck. Immerhin ist jetzt etwas Entspannung da, weil die Frist für eine Baugenehmigung von 12/20 auf 03/21 verlängert wurde.