F
Fuchur
öhm, also die Antwort ist doch ganz einfach.
Ausgehend von deinem Profil: Verwaltungsgebührensatzung Pforzheim
dort findet sich für die Baugenehmigung:
52.10.02.01
Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen (§ 58 Abs. 1 Landesbauordnung) bzw. Erteilung einer Zustimmung (§ 70 Abs. 1 Landesbauordnung)
6 ‰ d. Baukosten mindestens 140 €
dazu noch eine kleine Auslagenpauschale und schon stimmt das.
Ausgehend von deinem Profil: Verwaltungsgebührensatzung Pforzheim
dort findet sich für die Baugenehmigung:
52.10.02.01
Genehmigung von Anlagen und Einrichtungen (§ 58 Abs. 1 Landesbauordnung) bzw. Erteilung einer Zustimmung (§ 70 Abs. 1 Landesbauordnung)
6 ‰ d. Baukosten mindestens 140 €
dazu noch eine kleine Auslagenpauschale und schon stimmt das.