Baugrenze / Einfriedung - Was darf ich verlangen?

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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A

Acof1978

Bei uns ist das ungeschriebene Gesetz, dass jeder die rechte Seite übernimmt und ein Zaun aufstellt.
 
E

Escroda

Es geht mir nur um die Einfriedung und wer dazu verpflichtet ist
§32 NachbG NRW
Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedung verlangt.

es gab vorher wohl ein Zaun
Nachdem Du Eigentümer wurdest?
entlang der Baugrenze
Du meinst die Grundstücksgrenze. Die Baugrenze verläuft entlang der Straßenfront Deines Hauses.
Kann ich von ihm verlangen, dass er das mauern soll, da es als Sichtschutz dient??
Ja. Er muss es aber nicht tun, da ihr beide verantwortlich seid. Im Übrigen gilt §35 NachbG NRW:
(1) Die Einfriedung muß ortsüblich sein...
das ist vermutlich nicht ungeschrieben
Richtig.
sondern findet sich in der Landesbauordnung
Falsch, Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG)
In NRW gilt aber nicht wie in NI oder BB die Rechtseinfriedung, sondern die gemeinsame Einfriedigungspflicht.
 
P

papa1981

Danke erste einmal für eure Antworten.

Ich habe die alte Baugenehmigung aus dem Jahr 1995 und ein altes Bild gefunden.
Da sieht man auch die alte Einfriedung. Diese ist nicht mehr da.
Ist-Zustand: Siehe Bild.

Mir geht es letzten Endes um eine saubere Trennung der Bereiche und das ist hier leider nicht der Fall.
Kann ja nicht sein, dass der Nachbar die Einfriedung einfach entfernt und den Teil meines Grundstückes noch nutzt.
Und dann auch noch so, dass die Holzverkleidung dadurch morsch geworden ist.

Letzten Endes ist es mir egal ob der Sichtschutz gemauert oder mit Holz versehen ist. Fakt ist, dass da ein Sichtschutz hin muss, sobald ich die Terrasse abgerissen habe.

baugrenze-einfriedung-was-darf-ich-verlangen-495738-1.png

baugrenze-einfriedung-was-darf-ich-verlangen-495738-2.jpeg
 
H

hampshire

Vorbereitung in Sachen Regelkunde ist gut für ein solches Gespräch. Bin gespannt wie es läuft. Mitentscheidend wird der Einstieg sein. "Sie haben... und dürfen nicht... und müssen..." ist ein Rezept fürs Verkrampfen einer Situation. "Wir haben... vor und wollen mit Ihnen eine Lösung für..." ist erfolgsversprechender. Sind "nur" Steuerungsinstrumente im eigenen Einflussbereich, keine Erfolgsgarantie.
Bin gespannt was aus dem Gespräch geworden ist.
 
P

papa1981

Habe mit dem Eigentümer gesprochen. Alles im Grünen Bereich.
Sobald ich mein Vorhaben festgelegt habe, wird er sich um die Einfriedung kümmern.
Ich gebe Feedback, sobald es losgeht.

Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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