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Escroda
Das mag die Sichtweise des Baugenehmigers sein, die des Baukontrolleurs wird sicher anders ausfallen.Der nette Sachbearbeiter beim Bauamt sagte ganz offen, das schlauste wäre es gewesen einfach so zu bauen dass die Häuser aneinander passen
Ja, das wird oft als schweres Los empfunden.musste er leider handeln
Nun ja, auch das würde in die klischeehafte Engstirnigkeit eines behördlichen Paragrafenreiters passen, unflexibel und praxisfern. Allerdings kennen wir nicht sämtliche Gegebenheiten dieses Falles, so dass eine Verurteilung des Handlungsergebnisses unfair wäre. Ebensowenig kennen wir - jedenfalls trifft das auf mich zu - auch nicht alle Gegebenheiten beim TE und dessen Nachbarn. Freisteller oder Genehmigung? Bauträger oder GU oder GÜ oder ...? Absteckung durch Vermesser oder Polier? Bauleitung durch Architekt oder Bauherr? Bauamt überlastet oder kooperativ? Notwendige Bauüberwachungsnachweise?und erwirken, dass zumindest die zweite Doppelhaushälfte gemäß Plan gebaut wird.
Folgen durch ungenehmigten Anbau bei aufmerksamem Bauamt: Baustopp, Bußgeld, neue Bauvorlagen, Befreiungsantrag, Nachtragsgenehmigung.Jetzt stehen die DHHs zueinander versetzt, es sieht bescheiden aus und verursacht Zusatzkosten, da Teile der Wände ungeplant zusätzlich gedämmt werden müssen.
Pest oder Cholera - der TE muss sich entscheiden. Vielleicht infiziert er sich weder hier noch dort, Gewissheit hat er erst hinterher.
Was sagt denn Dein verantwortlicher Entwurfsverfasser dazu, also der, der den Bauantrag unterschrieben hat?Jetzt mochte ich bauen und gern im erlaubten baufenster bleiben.