Baugrundgutachten bei Fertighausbau enthalten?

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Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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O

ompre12

Na ja heute muss man vorsichtig sein! Rechtsauskunft ist in Foren verboten und falls jemand das hier doch mal in seinem Vertrag aufnehmen sollte bin ich der DUMME wenn ich nicht schreibe das er sich erst mal für einen Anwalt nehmen soll und er das auf eigene Gefahr macht!
 
Der Da

Der Da

Der Dumme ist der der einem Rechtsratschlag eines Forennutzers/Onkels/Vater oder Nachbarn Glauben schenkt :)
 
S

sunny773

Hallo!

Wir bauen auch ein Fertighaus, allerdings war bei uns ein Bodengutachten mit im Preis enthalten. Du solltest Dich bei Deinem Verkäufer erkundigen, ob eins enthalten ist.
Wir haben so erfahren, daß wir 1,30 Meter ausbuddeln müssen und Schotter aufschütten müssen. Wir bauen ohne Keller, nur mit Bodenplatte. Den Innenausbau machen wir komplett selber.

Viele Grüße
 
B

Bauherr1981

Das stimmt nicht ganz. Wenn ein Fertighausanbieter alles aus einer Hand liefert, dann sieht das anders aus. Beim Kauf eines Fertighaus, sollte auch der Keller von Lieferanten gebaut werden. Erspart viel Ärger, ist aber vielleicht etwas teurer.
Gruß Heiner
 
B

barcuda

Ein Baugrundgutachten ist bei manchen Hausanbietern enthalten, bei anderen nicht. Das sind die feinen Unterschiede, welches verdeutlicht, dass in den Leistungsbestandteilen der verschiedenen Angebote teilweise Baunebenkosten (diesen ist ein Baugrundgutachten zuzuordnen) im Hauspreis enthalten sein können oder eben nicht. Anbieter von Fertighäusern - Fertighäuser im Sinne von Montagebauweisen mit vorgefertigten Wand-, Deckenelementen usw. - lassen in der Regel kein Baugrundgutachten anfertigen, da bei Fertighäusern fast ausschließlich die Montage ab Bodenplatte bzw. Keller vereinbart wird. Diese Unternehmen sind nicht auf Tief- oder Rohbau spezialisiert - anders als bei Anbietern von schlüsselfertigen Massivhäusern, bei diesen ist ein Baugrundgutachten häufiger Bestandteil der Leistungen, welches allerdings erst nach Vertragsunterzeichnung in Auftrag gegeben wird.

Ein Baugundgutachten oder auch Baugrunduntersuchung genannt, beinhaltet neben Aussagen zur Tragfähigkeit auch eine Gründungsempfehlung sowie Angaben zum Grundwasserpegel und eine Bewertung zur Qualität des Grundwasser (z.B. chemisch aggressiv).

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Vertragsunterzeichnung ein Baugrundgutachten erstellen lassen und dieses als Grundlage von Angeboten vereinbaren. Sofern ein Bauunternehmen schon favorisiert ist, empfiehlt es sich, diese Vorgehensweise vorab abzustimmen.

Die Gründungsempfehlungen im Gutachten sind manchmal in Optionen unterschieden, insofern ist es wenig praktikabel, Preise für Mehrstärken einer Bodenplatte zu vereinbaren. Wenn die Tragfähigkeit nicht gegeben ist, hilft es auch nicht, die Bodenplatte "extrastark" zu dimensionieren, da sind andere Maßnahmen gefragt. Wie oben schon angedeutet, geht es eben nicht allein um die Tragfähigkeit, das Grundwasser spielt eine ebenso kostenrelevante Rolle. Welcher Lastfall an Abdichtung wird z.B. angesetzt? Ist die Bodenplatte in WU-Qualität auszuführen? usw.

Durch die verschiedenen Optionen, auf eine vom Idealfall abweichende Baugrundsituation zu reagieren, können diese Maßnahmen im Tief- bzw. Rohbau angesiedelt sein, was dann noch den Bauunternehmen zugeordnet werden kann. Es kann aber auch im Leistungsbereich der Baugrubenverfüllung bzw. den Erdarbeiten der Freianlagen angesiedelt sein - z.B. Drainage, was meistens zusätzlich von Bauherren beauftragt oder in Eigenleistung erbracht wird. Genau darin besteht die Schwierigkeit, dies zu erkennen und zu beurteilen. Gerade im Tiefbau bzw. in den Erdarbeiten können erheblich Mehrkosten entstehen, zumal in diesem Bereich die Prüfung der abgerechneten Mengen schwierig ist.

Eine große Rolle spielt hier auch wieder die Höheneinordnung des Hauses, gerade beim Keller. Der reduzierte Aushub der Baugrube bei Anhebung des Hauses über Gelände wird später teuer bezahlt beim Anfüllen, erst recht, wenn Wege oder Terrassen hergestellt werden sollen.

Empfehlung: Frühzeitig Baugrundgutachten einholen - bestenfalls vor Vertragsunterzeichnung und Grundlage des Vertrages werden lassen - und fachlich bewerten lassen. Ansonsten heißt es, reichlich Puffer in den Kosten einplanen.
 
Zuletzt aktualisiert 30.12.2024
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