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Vetti007
Hallo zusammen,
wir haben heute endlich unser Baugrundgutachten erhalten, einen Tag vor dem Notartermin für den Grundstückskauf.
Soweit ich das entnehmen kann, müssen 20 cm Mutterboden abgetragen werden (bei einem Höhenunterschied von 17 cm im betroffenen Bereich des Baugrundstücks), darunter befinden sich tragfähige Geschiebeböden, bei denen darauf zu achten ist, dass es bei den Aushubarbeiten nicht zu Aufweichungen kommt.
Das Gebäude kann auf Streifen- und Einzelfundamenten oder einer biegesteifen Stahlbetonplatte flachgegründet werden.
Zu dem Wasser auf dem Grundstück ist zu sagen, dass es als Stau-, Schichten- und Sickerwasser angetroffen wurde, und dass es infolge der sehr geringen Wasserdurchlässigkeit des Bodens örtlich und zeitweilig bis in Höhe des Geländes, in Senken sogar noch darüber, aufstauen kann. Es ist aber kein echtes Grundwasser.
Ende März, als die Bohrproben entnommen wurden, war es auch so, dass in den Senken auf dem Grundstück das Wasser stand.
Ich mache mir gerade etwas Gedanken wegen dem wasserundurchlässigen Boden auf dem Grundstück. Gar nicht mal für das Bauvorhaben an sich, sondern auch darum, was das später für "unseren Garten" bedeutet. Wir wollen da ja kein Wasser auf dem Rasen oder in den Beeten stehen haben.
Kann mir da jemand von Euch heute Abend oder morgen Vormittag noch weiterhelfen, was dieses Bodengrundgutachten letztendlich für unser Grundstück und uns bedeutet, bzw. mit welchen Maßnahmen man dem nach längeren Regenfällen auf dem Grundstück stehenden Wasser am besten begegnet. Einen Gartenlandschaftsbauer erreiche ich heute Abend leider nicht mehr.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße - Vetti
wir haben heute endlich unser Baugrundgutachten erhalten, einen Tag vor dem Notartermin für den Grundstückskauf.
Soweit ich das entnehmen kann, müssen 20 cm Mutterboden abgetragen werden (bei einem Höhenunterschied von 17 cm im betroffenen Bereich des Baugrundstücks), darunter befinden sich tragfähige Geschiebeböden, bei denen darauf zu achten ist, dass es bei den Aushubarbeiten nicht zu Aufweichungen kommt.
Das Gebäude kann auf Streifen- und Einzelfundamenten oder einer biegesteifen Stahlbetonplatte flachgegründet werden.
Zu dem Wasser auf dem Grundstück ist zu sagen, dass es als Stau-, Schichten- und Sickerwasser angetroffen wurde, und dass es infolge der sehr geringen Wasserdurchlässigkeit des Bodens örtlich und zeitweilig bis in Höhe des Geländes, in Senken sogar noch darüber, aufstauen kann. Es ist aber kein echtes Grundwasser.
Ende März, als die Bohrproben entnommen wurden, war es auch so, dass in den Senken auf dem Grundstück das Wasser stand.
Ich mache mir gerade etwas Gedanken wegen dem wasserundurchlässigen Boden auf dem Grundstück. Gar nicht mal für das Bauvorhaben an sich, sondern auch darum, was das später für "unseren Garten" bedeutet. Wir wollen da ja kein Wasser auf dem Rasen oder in den Beeten stehen haben.
Kann mir da jemand von Euch heute Abend oder morgen Vormittag noch weiterhelfen, was dieses Bodengrundgutachten letztendlich für unser Grundstück und uns bedeutet, bzw. mit welchen Maßnahmen man dem nach längeren Regenfällen auf dem Grundstück stehenden Wasser am besten begegnet. Einen Gartenlandschaftsbauer erreiche ich heute Abend leider nicht mehr.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße - Vetti