G
grericht
Der Grund warum wir das so angehen ist, weil es bei einem Bauunternehmen schon ein Typenhaus gibt welches uns ganz gut zusagt. Das ist ein klassischer 1,5Geschosser mit Kaltdach. Wir wollen darauf zurückgreifen und den Kniestock deutlich erhöhen lassen. Das Kaltdach wollen wir dann irgendwann selber dämmen, eine vernünftige Treppe rein (soll schon mit geplant werden) und das Dach aus Ausbaureserve nutzen. Aber ob es dann noch ein 1,5Geschosser ist weiß ich nicht. in der Sächsischen BO lese ich zu der Klassifizierung nichts. Da wird nur allgemein beschrieben ob es ein Geschoss ist oder nicht. Und nach der Beschreibung handelt es sich um 2 Geschosse die irgendwann zum 3 Geschosser ausgebaut werden können.
EDIT: jetzt hab ich es:
90
Übergangsvorschriften
(2) Solange § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben, als Vollgeschosse.
Demnach könnte schon das Vorbild mit etwa 25cm Kniestock ein Vollgeschoss sein glaube ich. Auf jeden Fall planen wir 2 Vollgeschosse mit der Ausbaumöglichkeit eines Halben oder sogar vollen Geschoßes
EDIT: jetzt hab ich es:
90
Übergangsvorschriften
(2) Solange § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben, als Vollgeschosse.
Demnach könnte schon das Vorbild mit etwa 25cm Kniestock ein Vollgeschoss sein glaube ich. Auf jeden Fall planen wir 2 Vollgeschosse mit der Ausbaumöglichkeit eines Halben oder sogar vollen Geschoßes