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florlp
Dann ist die Umlegung schon passiert. Es war ein großer Acker und sind jetzt mehrere kleine Baugrundstücke, die sich entlang einer neuen Straße verteilen.
Motivation für die Grundstücksvergrößerung ist, mehr Abstand zwischen meinem Haus und der Grenze zum linken Nachbargrundstück. Also anstatt den 3m wäre der Abstand dann 6m.
Doch jetzt habe ich erfahren, dass ich das durch die Grundstücksvergrößerung nicht erreichen werde. Folgende Begründung nannte mir ein Familienmitglied:
Laut Bebauungsplan gibt es einen bebaubaren Bereich. Dieser geht über die volle Breite des Grundstückes (und erstreckt sich auch über die Nachbargrundstücke). Ich dachte, ich wäre frei, wo ich in diesem bebaubaren Bereich mein Haus setze. Aber man muss es wohl laut Baugesetz zu einer Seite setzen. D.h. einen Abstand von 3m entweder an das linke oder rechte Grundstück haben. Rechts plane ich bereits eine Garage. Also muss ich links genau 3m Abstand halten. 6m Abstand wären da nicht zulässig?!
Kann das jemand bestätigen?
Motivation für die Grundstücksvergrößerung ist, mehr Abstand zwischen meinem Haus und der Grenze zum linken Nachbargrundstück. Also anstatt den 3m wäre der Abstand dann 6m.
Doch jetzt habe ich erfahren, dass ich das durch die Grundstücksvergrößerung nicht erreichen werde. Folgende Begründung nannte mir ein Familienmitglied:
Laut Bebauungsplan gibt es einen bebaubaren Bereich. Dieser geht über die volle Breite des Grundstückes (und erstreckt sich auch über die Nachbargrundstücke). Ich dachte, ich wäre frei, wo ich in diesem bebaubaren Bereich mein Haus setze. Aber man muss es wohl laut Baugesetz zu einer Seite setzen. D.h. einen Abstand von 3m entweder an das linke oder rechte Grundstück haben. Rechts plane ich bereits eine Garage. Also muss ich links genau 3m Abstand halten. 6m Abstand wären da nicht zulässig?!
Kann das jemand bestätigen?