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Alex124
Kannst du dir sparen, da die BG argumentieren wird, dass es ein Gefälligkeitsdienst war und dieser nicht von der BG abgedeckt ist. Dein Helfer bleibt also auf dem Schaden sitzen und muss selber klar kommen - sein persönliches Pech.Die Legitimation der BG ist mir nicht klar im Bestandsgebäude. Wenn ich einen Kaffeefleck in der Küche von einem Freund überstreichen lasse, soll ich das melden? Das wäre ja eine ganz neue Dimension der Bevormundung, selbst für deutsche Verhältnisse.