Er zahlt, mit der Begründung, wir würden gleich betreuen, auch keinen Unterhalt. Einkommen sind, bis auf seinen Wohnvorteil (abgezahltes Haus), inzwischen relativ ähnlich.
Wenn er nicht zustimmt, führt der einzige Weg über das Gericht. Dieses könnte mir auf Antrag die alleinige Vollmacht (Ausdruck ist nicht ganz korrekt, habe mir den Fachterminus nicht gemerkt) für die Festlegung des Wohnsitzes übertragen.
Selbst wenn er die Kinder gar nicht betreuen würde, könnte ich sie trotzdem nicht ohne seine Zustimmung ummelden.
Entschuldigung, ich wollte den Faden nicht kapern. Aber ein bisschen verärgert bin ich schon, wie die Regeln sind... jemand kann für "fremde" Kinder Baukindergeld beantragen (und das, obwohl der Elternteil gar keinen Anteil an der Immobilie hat, und nur dort wohnt) und ich kriege für meine eigenen nichts, weil eine solche Formalie im Weg steht. Die Kinder halten sich nicht eine Minute mehr oder weniger hier oder dort auf, nur weil auf dem Papier der Hauptwohnsitz hier oder dort ist.