D
dobbelhaus
Hallo,
wir ziehen in wenigen Wochen in unser neues zu Hause (Neubau) ein und haben unser altes Haus verkauft.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen, bis auf einen Punkt und zwar, dass die alte Immobilie vor Baugenehmigung der neuen Immobilie verkauft sein muss!.
Wir haben vor einem Jahr die Baugenehmigung erhalten, kurz davor einen Interessenten für unser altes oder jetziges Haus gefunden, der eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben hat und vor einem Monat beim Notar unterschrieb.
D.h. die Baugenehmigung lag vor dem notariellen Verkauf vor. Eigentlich ist alles andere einem Hausbauer nicht zuzumuten, wie hätte ich denn mein Haus vor der Baugenehmigung verkaufen und während der einjährigen Bauphase leben sollen?
Hätte die KfW damit tatsächlich Probleme meinen Antrag zu genehmigen oder ist mit dem Verkauf der alten Immobilie nicht unbedingt der offizielle Beurkundungstermin beim Notar gemeint?
wir ziehen in wenigen Wochen in unser neues zu Hause (Neubau) ein und haben unser altes Haus verkauft.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen, bis auf einen Punkt und zwar, dass die alte Immobilie vor Baugenehmigung der neuen Immobilie verkauft sein muss!.
Wir haben vor einem Jahr die Baugenehmigung erhalten, kurz davor einen Interessenten für unser altes oder jetziges Haus gefunden, der eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben hat und vor einem Monat beim Notar unterschrieb.
D.h. die Baugenehmigung lag vor dem notariellen Verkauf vor. Eigentlich ist alles andere einem Hausbauer nicht zuzumuten, wie hätte ich denn mein Haus vor der Baugenehmigung verkaufen und während der einjährigen Bauphase leben sollen?
Hätte die KfW damit tatsächlich Probleme meinen Antrag zu genehmigen oder ist mit dem Verkauf der alten Immobilie nicht unbedingt der offizielle Beurkundungstermin beim Notar gemeint?