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dobbelhaus
Wer das Baukindergeld beantragt, darf zum Zeitpunkt des Kaufvertrages bzw. der Baugenehmigung in keinem weiteren Grundbuch stehen. Das ist ganz klar geregelt (Merkblatt KfW 424).
Ich finde diesen Satz in dem Merkblatt nicht, ist das etwa deine Interpretation? Danke