Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..

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P

PyneBite

Erst so einen Stuss von sich geben und dann noch mir irgendwelche Vorwürfe zu machen, anstatt seinen eigenen Fehler zu einsehen ist schon bemitleidenswert!
Meine Aussage (welche ich bis dato wirklich für berechtigt hielt) ist von @opalau widerlegt worden, das stimmt. Aber er hat es sachlich und mit Fakten getan und dafür bin ich dankbar, da ich dazu gelernt habe.

Aber dein Verhalten geht einfach gar nicht. Dazu werde ich mich aber nun auch nicht mehr äußern.
 
face26

face26

Die genauere Definition, dass der Stichtag der Baugenehmigung (bzw. Abschluss Kaufvertrag) entscheidend ist und derjenige der zu dem Zeitpunkt nicht im Besitz einer Immobilie ist, förderberechtigt ist, gibt es schon sehr lange. Das ist nicht neu.
Aber ganz unabhängig davon, verstehe ich das richtig, dass Du Dein "Recht" wie Du es siehst, darauf stützt, dass Du der Meinung bist, dass eine Verkaufsabsichtserklärung ausreichend sein müsste?
 
H

HilfeHilfe

Nach dem arroganten Auftritt habe ich mit dem TE auch nicht wirklich Mitleid. Übrigens ein Anruf bei der KfW oder der finanzierenden Bank hilft weiter. Aber scheinbar ist der Anruf beim Anwalt leichter, da der TE die Nr. bereits auswendig kann.
ui mim Anwalt gegen kfw. viel Spaß
 
HausiKlausi

HausiKlausi

Erst so einen Stuss von sich geben und dann noch mir irgendwelche Vorwürfe zu machen, anstatt seinen eigenen Fehler zu einsehen
Ist ja nicht so, dass der Staat einen großen Sack mit Geld am Ende des Regenbogens stehen hat, den er dir vorenthalten will. Vielen ist das Prinzip noch nicht klar: Es geht immer darum, politische Zielsetzungen mit fiskalischen Mitteln zu steuern und umzusetzen. In dem Fall: Familien mit Kindern den ERSTerwerb einer Immobilie zu ermöglichen. Da kann man jetzt ins Kissen weinen und mit RA kommen. Aber am Ende ist es eben das Steuergeld eines jeden Forenmitglieds hier - und vieler anderer Steuerzahler. Und ALLE haben ein Interesse, dass diese Knete auch für das eingesetzt wird, für das sie vorgesehen ist (Familienförderung, Schule etc.). Da wirst du jetzt nicht auf viel Unterstützung hier hoffen können. Da kann man auf juristische Spitzfindigkeiten hoffen, Passagen zitieren, die es nicht mehr gibt etc. Oder eingestehen, dass man selber einen Fehler gemacht hat (bzw. - wenn man ganz viel Mumm hat - sagen, dass man einfach nicht zur Zielgruppe des BKG gehört.)
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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