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-SCEPS-
Ich habe diesbezüglich letztens bei der KfW nachgefragt und als Antwort bekommen:
Nur wenn Sie das bisherige Wohneigentum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung (Stichtag) verkaufen, ist eine Beantragung vom Baukindergeld möglich. Dazu ist ausreichend, dass der Vertrag zum Verkauf mindestens einen Tag vor diesem Stichtag unterschrieben wurde.