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RoterPapagei
Dank euch!
Ich habe mich schon zuvor etwas intensiver mit dem Thema fehlender Bebauungsplan befasst und bin zu dem Schluss gekommen, dass dieses „Einfügen“ recht klar definiert ist und kein Hindernis für den Baustil darstellen darf (vorausgesetzt es gibt keine gegenteilige Satzung der Gemeinde). Mir ist bewusst, dass sich Mitarbeiter auf den Bauämtern möglicherweise nicht daran gebunden fühlen, aber die rechtliche Grundlage ist doch das Wesentliche. Zu den Kosten der Einliegerwohnung: wie groß schätzt Ihr denn den Aufpreis im Vergleich zu einem identisch großen Wohnkeller?
Ich habe mich schon zuvor etwas intensiver mit dem Thema fehlender Bebauungsplan befasst und bin zu dem Schluss gekommen, dass dieses „Einfügen“ recht klar definiert ist und kein Hindernis für den Baustil darstellen darf (vorausgesetzt es gibt keine gegenteilige Satzung der Gemeinde). Mir ist bewusst, dass sich Mitarbeiter auf den Bauämtern möglicherweise nicht daran gebunden fühlen, aber die rechtliche Grundlage ist doch das Wesentliche. Zu den Kosten der Einliegerwohnung: wie groß schätzt Ihr denn den Aufpreis im Vergleich zu einem identisch großen Wohnkeller?