Baulandausweisung wird abgelehnt aufgrund des LEP Bayern

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B

Buchsbaum066

Darf man fragen wie groß dein Acker ist? Du könntest vielleicht mal an einen Projektentwickler herantreten ob es da Interesse gibt.
aber selbst wenn könnte es ein sehr langwieriges und teures Verfahren werden, bevor dein Acker zu Bauland umgewidmet wird.

Die Chancen dafür stehen denkbar schlecht.

Vielleicht kann man auch Flächen tauschen. So mancher Landwirt hat ein Grundstück im Neubaugebiet und sucht noch Ackerflächen.
ansonsten behalte den Acker. Der frisst kein Brot und kann noch sehr nützlich werden.

Die Tage hatte ich ein Gespräch, da sagte jemand zu mir so ein Haus ist immer ein risikoreiches Investment. Fällt im Krieg eine Bombe drauf so ist es wertlos und kaputt. fällt die bombe auf deinen Acker, nimmst du einen Radlader und schiebst das Loch wieder zu. Und wenn es nichts mehr zu essen gibt kannst du auf deinem Acker wenigstens noch Getreide, Kartoffeln oder Futterrüben und Kohl anbauen. Das geht bei einem Minigrundstück im Neubaugebiet natürlich auch nicht.

Ich fand erstaunlich, dass man heute solche Diskussionen führt.
 
Y

ypg

Hat mit solchen Entscheidungen jemand Erfahrungen? Kann man dagegen Einspruch einlegen? Wenn ja wo & wie?
In dem Neubaugebiet zu bauen kommt bei den aktuellen Preisen leider nicht in Frage, da wir dort ja erst ein Baugrundstück kaufen müssten, und die Ackerfläche hingegen bereits in unserem Besitz ist.
Hm. . Meine Kollegin hat einige Jahre gebraucht, ihr Grundstück zu bebauen. An dem großen landwirtschaftlichen Grundstück ihres Vaters grenzt ortsauswärts eine kleine Straße. Auf der anderen Seite der Straße ist ein großes Feld, welches landwirtschaftlich bewirtschaftet wird (deren Eigentum). Dieses grenzt wiederum an ein vom Ort vorgesetztes Industriegebiet. Nagel mich nicht fest, aber es hat ca. 8 Jahre gebraucht, bis sie ihr Bsugenehmigung hatte.
 
R

ReXel83

Am 19. Januar 2021 hab ich hier das Thema "Optimale Aufteilung eines Flurstücks und Umwandlung in Bauland" gestartet. (Keine Ahnung ob ich das hier verlinken darf).
Aktuell immer noch keine Bebaubarkeit (aber Ende halbwegs absehbar).
Wegen der Vermessung und steuerlicher Fragen wurde das Vorhaben aber auch erst in 2022 bei der Gemeinde abgeschoben. Also immerhin keine 8 Jahre (Stand jetzt ;) )

Dürften aber bei euch andere Voraussetzungen sein durch den LEP?!
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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