O
Osnabruecker
Das kann man nur unterstützen.Ich meinte mitnichten nur den Lageplan.
Das Fenster in der Küche geht in den abgedunkelten Durchgang?
Das kann man nur unterstützen.Ich meinte mitnichten nur den Lageplan.
Laut seiner Aussage, spricht einer Baulast nichts entgegen. Vorbehaltlich der Nachbarn die selbstverständlich zustimmen müssen.Leider muss ich Dich gleich wieder enttäuschen, denn - vorbehaltlich der Kenntnis des vollständigen Bebauungsplans - zeigt Dein Anhang in #9 ein Baufenster mit allseitigem Grenzabstand. Ohne zusätzliche Befreiung vom Bebauungsplan sehe ich daher keine Chance, die 9m Grenze zu überschreiten. Übrigens auch nicht mit der Abstandsflächenbaulast, da §23, Abs. 5 Baunutzungsverordnung nur abstandsflächenlose Anlagen außerhalb der überbaubaren Fläche zulässt.
Falls Deine Baugenehmigungsbehörde eine Bauherrenberatung anbietet, empfehle ich die Vorstellung Deiner Pläne. Manche Behörden sind recht flexibel, manche sind nur auf Widerstand programmiert. Wie gedenkt Dein Planer Deine Wünsche zu erfüllen?
Ist rausgenommen worden... ergibt sonst wenig Sinn für uns.Das kann man nur unterstützen.
Das Fenster in der Küche geht in den abgedunkelten Durchgang?
Solche Einschätzungen sind geeignet, meine Unfähigkeitsvermutung gegen den Planer zu stützen ;-)Es sei wohl „erstmal egal“ wie die Nebenanlage skizziert wird.
Dann bin ich mal gespannt, welche Salamischeibchen Ihr noch nachlegt.Das ist auch auf keinen Fall unsere Absicht!
Hier scheint mir die Citroen-Version eines Fiat 500 eingezeichnet zu sein.Edit: Ein Caddy ist mindestens 4,40m lang.
Mit etwas Wohlwollen seitens des Bauamtes will ich das gar nicht ausschließen. Aber eine Ablehnung würde mich nicht wundern.Laut seiner Aussage, spricht einer Baulast nichts entgegen.