Bauleistungsversicherung bei GÜ-Projekt - Wie/Was Versichern

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R

R.Hotzenplotz

Hi!

Ich habe bisher nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Da der GÜ mir ja mit einem Werkvertrag verpflichtet ist, am Ende ein fertiges Werk abzuliefern, gehe ich davon aus, dass dafür auch keine Bauleistungsversicherung notwendig ist.

Nun stehen aber bald auch Eigengewerke für Elektro z. B. an. Der Elektriker sagt, er ist gegen Schäden versichert aber sollte jemand etwas entwenden, wäre das nicht versichert. Dafür brauche ich also definitiv eine Bauleistungsversicherung. Macht es dann überhaupt Sinn, nur Teilgewerke darüber zu versichern? Ich vermute, da spart man nicht viel und kann gleich den kompletten Bau nochmal versichern, oder?
 
ares83

ares83

Ich habe bisher nur eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Da der GÜ mir ja mit einem Werkvertrag verpflichtet ist, am Ende ein fertiges Werk abzuliefern, gehe ich davon aus, dass dafür auch keine Bauleistungsversicherung notwendig ist.
Bist du dir da sicher? Du baust ja mit GU und nicht mit Bauträger, bist also die Ganze Zeit Herr der Baustelle. Wenn du vergisst abzuschließen und die Gastherme verschwindet wird es knifflig. Hier wurden die Dinger ne Zeit lang gefühlt aus jedem zweiten Haus während der Bauphase entwendet.
Fehlt nicht auch noch die Feuerrohbau? Bei den GUs hier in der Gegend sind die 3 Versicherungen Pflicht, sonst geht der Bau nicht los.
 
R

R.Hotzenplotz

Nein, ich bin nicht sicher. Aber sie wollten halt nur die Bauherrenhaftpflichtversicherung vorgelegt bekommen. Sonst nichts.

Kläre ich ab und schließe das sonst schnell noch ab.

Ist eine Bauleistungsversicherung gleichbedeutend mit einer Bauwesenversicherung?
 
ares83

ares83

ja, die werden oft synonym verwendet.

Die Feuerrohbau ist oft umsonst, wenn man für die Zeit nach dem Bau eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat.
 
Y

ypg

Meiner Kenntnis nach muss man schon jetzt die Gebäudeversicherung abschließen, sodass man in die Gunst der kostenlosen Feuerversicherung kommt.
Bei uns war es _vor_ dem Baubeginn Pflicht. Ansonsten hätte der BU nicht angefangen.

Also lass Dir nicht zulange Zeit. Du weißt: rückwirkend lässt sich nichts versichern.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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