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Bieber0815
Fachanwalt für Baurecht. Eine Insolvenz führt nicht automatisch zum Erlischen des Werkvertrages. Ggf. besteht Anspruch auf Erfüllung und natürlich Vergütung des bestehenden Vertrages. Bei Insolvenz "einfach so" selbst weiterzubauen kann daneben gehen. Da kann man erst mal ein bisschen googeln, besser wäre aber m.E. der sofortige Gang zum Fachanwalt für Baurecht bei Bekanntwerden der Insolvenz (erste Anzeichen). Nun gilt: lieber spät als nie.
Zum Bauleiter: Keine Ahnung ... Wieso soll der einen "roten Punkt" im Auto haben, wenn der Rohbau schon errichtet wurde? Ich werde aus Deinen Schilderungen nicht schlau. Ich glaube jedoch nicht, dass wir das hier weiter Aufdröseln sollten bzw. dass das zielführend ist (dafür habe ich zu wenig Ahnung und Du lieferst m.E. die nötigen Informationen nicht rund genug ab ). Lasst euch beraten auf Basis der wirklich geschlossenen Verträge!
Zum Bauleiter: Keine Ahnung ... Wieso soll der einen "roten Punkt" im Auto haben, wenn der Rohbau schon errichtet wurde? Ich werde aus Deinen Schilderungen nicht schlau. Ich glaube jedoch nicht, dass wir das hier weiter Aufdröseln sollten bzw. dass das zielführend ist (dafür habe ich zu wenig Ahnung und Du lieferst m.E. die nötigen Informationen nicht rund genug ab ). Lasst euch beraten auf Basis der wirklich geschlossenen Verträge!