Bauleiter Kündigen wegen fehlender Leistung - Geht das?

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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Bieber0815

Fachanwalt für Baurecht. Eine Insolvenz führt nicht automatisch zum Erlischen des Werkvertrages. Ggf. besteht Anspruch auf Erfüllung und natürlich Vergütung des bestehenden Vertrages. Bei Insolvenz "einfach so" selbst weiterzubauen kann daneben gehen. Da kann man erst mal ein bisschen googeln, besser wäre aber m.E. der sofortige Gang zum Fachanwalt für Baurecht bei Bekanntwerden der Insolvenz (erste Anzeichen). Nun gilt: lieber spät als nie.

Zum Bauleiter: Keine Ahnung ... Wieso soll der einen "roten Punkt" im Auto haben, wenn der Rohbau schon errichtet wurde? Ich werde aus Deinen Schilderungen nicht schlau. Ich glaube jedoch nicht, dass wir das hier weiter Aufdröseln sollten bzw. dass das zielführend ist (dafür habe ich zu wenig Ahnung und Du lieferst m.E. die nötigen Informationen nicht rund genug ab ). Lasst euch beraten auf Basis der wirklich geschlossenen Verträge!
 
T

TomBrady12

Hallo zusammen,

der Bogen ist endgültig überspannt. Heute standen Handwerker vor dem Haus und wollten die Außendämmung machen. Dieser Auftrag wurde zu keiner Zeit von mir genehmigt. Daraufhin habe ich meine Enttäuschung und Verwunderung dem Bauleiter gegenüber geäußert ohne laut oder ausfällig zu werden . Ich sagte ihm, dass wir darüber reden müssen ob es nicht besser wäre wenn sich unsere Wege trennen. Seine Antwort "Wenn Sie das so sehen, dann machen wir das"

Daraufhin erhielt ich folgende Nachricht.

Sehr geehrter Herr ...,

wie mit Ihnen tel. besprochen kündigen wir die Bauleitung aus außerordentlichem Grund. Die entsprechende Kündigung erhalten Sie auf dem Postweg die nächsten Tage.

Hat der Bauleiter nach der außerordentlichen Kündigung noch Ansprüche auf sein Honorar oder sollten wir morgen gleich per Einschreiben ebenfalls eine außerordentliche Kündigung schicken?
 
T

toxicmolotof

Ihr solltet schnellstmöglich, das heißt, AM MONTAG, mit allen euch vorliegenden Unterlagen, Verträgen und was weiß ich nicht noch alles, einen Fachanwalt für Baurecht aufsuchen.

Die eine Gefahr ist noch nicht gebannt, da reißt du das nächste Groschengrab auf.

Hier kann Euch niemand helfen. Jede Empfehlung wäre mangels vollständigen Wissens fahrlässig, und Rechtsberatung darf nur durchführen Wer dazu auch befähigt Ist, respektive Anwalt ist.

Jeder Rat hier über das was zu tun ist stellt eindeutig eine Rechtsberatung dar und derjenige haftet für seine Antworten.

Warum hörst du eigentlich nicht auf die Schreiberlinge hier? Statt dessen stellst du neue Fragen.

Ich sehe ihr aktuell Ansprüche der insolventen Firma, genau so wie Ansprüche des Bauleiters auf Euch zukommen. Das kann aber nur ein Anwalt bewerten.

Und am Ende zahlt ihr vier mal für eine Sache. Damit erntet ihr von mir nur Kopfschütteln.
 
B

Baumfachmann

Bei der Sachlage hilft keine Diskussion im Forum, als Sachverständiger rate ich dringend einen Fachanwalt aufzusuchen, auch wenn es weh tut solltest du das Geld investieren, Gutachter und Anwälte werden meist erst dann konsultiert wenn es zu spät ist. Bei einem Hauskauf geht es um eine Menge Geld deswegen solltest du Mal nachdenken was dir lieber ist Schadensbegrenzung oder den Rat von Laien befolgen.
Auf Risiko zu spielen ist mit Sicherheit falsch.
Viel Glück und nicht runterziehen lassen
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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