Nordlys 18 Juni 2017 Teilen #7 Wenn keine Baumschutzsatzung da ist, darf er ab 1.10. Sonst immer nur mit Genehmigung, die es aber geben wird bei vorliegender Baugenehmigung.
Wenn keine Baumschutzsatzung da ist, darf er ab 1.10. Sonst immer nur mit Genehmigung, die es aber geben wird bei vorliegender Baugenehmigung.
T toxicmolotof 18 Juni 2017 Teilen #8 Die Baugenehmigung kann (und wird) auch beinhalten, dass das BNatSchG einzuhalten ist. So war es z.B. bei uns.
Die Baugenehmigung kann (und wird) auch beinhalten, dass das BNatSchG einzuhalten ist. So war es z.B. bei uns.
M M.arco 19 Juni 2017 Teilen #9 Na dann weiß ich ja schonmal Bescheid. Ggf. Ist es ja möglich vorher zu fällen. Wäre vom Zeitlichen her das beste. Vielen Dank für eure schnellen uns ausführlichen Antworten.
Na dann weiß ich ja schonmal Bescheid. Ggf. Ist es ja möglich vorher zu fällen. Wäre vom Zeitlichen her das beste. Vielen Dank für eure schnellen uns ausführlichen Antworten.
11ant 19 Juni 2017 Teilen #10 toxicmolotow schrieb: Die Baugenehmigung kann (und wird) auch beinhalten, dass das BNatSchG einzuhalten ist. Zum Vergrößern anklicken.... Ich kenne Bebauungspläne, die auch regeln, welche Bäume zu erhalten sind (nach Art und Stammumfang zum Beispiel).
toxicmolotow schrieb: Die Baugenehmigung kann (und wird) auch beinhalten, dass das BNatSchG einzuhalten ist. Zum Vergrößern anklicken.... Ich kenne Bebauungspläne, die auch regeln, welche Bäume zu erhalten sind (nach Art und Stammumfang zum Beispiel).