Baumhöhe auf Privatgrundstücken in Verordnungen geregelt?

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Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
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A

arnonyme

Ok dann sind die Beispiele die ich im Netz gefunden habe anscheinend nicht mehr aktuell. Darin stand, dass Sturmschäden untere höhere Gewalt fielen.
Es sei denn, es wäre offensichtlich, dass der Baum umsturzgefährdet war.
 
A

arnonyme

Was mir noch auffällt:

"Die Grundstückseigentümerin will angeblich die Bäume unbedingt erhalten"

...sagt mir, dass du mit der Dame noch gar nicht persönlich gesprochen hast.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir raten: mach das mal zuerst.
Wir hatten eine ähnliche Situation, Baum der Nachbarn mit 7 Metern direkt an der Grenze, Einspruchsfrist längst verjährt (hier in BW ebenfalls 5 Jahre), da hätte der Vorbesitzer den Finger heben müssen. Die Nachbarn wollten den Baum nicht fällen bzw. sind auf unsere Argumente nicht eingegangen, wir sauer, nach einigen Wochen und einem weiteren, zufälligen Gespräch stellt sich heraus: die wollen nicht fällen weil sie es sich nicht zutrauen...unser Vorschlag: wir kümmern uns ums Fällen, befreundeter Förster macht das, wir ihm Kiste Bier, ihr ihm Pizza...--> Baum weg, alle glücklich.
Ja richtig, persönlich gesprochen habe ich bisher nicht mit ihr.
Sie hat sich bis jetzt auch nicht blicken lassen. Angeblich wohnte sie weiter weg und lässt sich von einem Nachbarn Fotos über den Baufortschritt schicken.
Alles sehr merkwürdig
 
Nordlys

Nordlys

Diese Zuzügler lieben wir, kaufen ne Wohnung neben der Kirche und beklagen sich dann, das Sonntags die Glocken läuten.
Das mit dem Baum, der war da, bevor Du kauftest, lange vorher war der dA, warum muss er jetzt weg?
Weil Graf Koks von der Gasanstalt da vorhat zu bauen?
 
Y

ypg

Ja richtig, persönlich gesprochen habe ich bisher nicht mit ihr.
Sie hat sich bis jetzt auch nicht blicken lassen. Angeblich wohnte sie weiter weg und lässt sich von einem Nachbarn Fotos über den Baufortschritt schicken.
Alles sehr merkwürdig
Ja, das finde ich auch merkwürdig... aber eher Deine persönliche Meinung.
Wenn Du Muffe hast, dann hätte ich mit der Nachbarin gesprochen, bevor überhaupt der Architekt einen Bauantrag fertig hat. Es gibt ja auch Telefon, und man kann mir nicht erzählen, dass das nicht gegangen wäre.

Ist doch alles nur Hörensagen von wegen angeblich und so. Nur weil es da jemand gibt, der von verstopften Regenrinnen redet (der Mieter?), heisst das nicht, dass die Dame nicht an ihrem Baumbestand hängt. Allerdings: mit Reden und Überzeugungskraft lässt sie sich vlt auf das Einkürzen ein.
Wie auch immer. Die kleinen Brötchen und Zugeständnisse müsst Ihr machen.
Wie @Nordlys sagt: in eine naturbelassene Ecke ziehen und hinterher die Fällung fordern, das geht so nicht.
 
A

arnonyme

Diese Zuzügler lieben wir, kaufen ne Wohnung neben der Kirche und beklagen sich dann, das Sonntags die Glocken läuten.
Das mit dem Baum, der war da, bevor Du kauftest, lange vorher war der dA, warum muss er jetzt weg?
Weil Graf Koks von der Gasanstalt da vorhat zu bauen?
Der Kirchturm fällt in der Regel auch nicht um.
Außerdem ist das ein Neubaugebiet und kein Bestandsgebiet.
Ich weiß ja nicht wie lange du nach einem Grundstück gesucht hast, deshalb kann ich deinen Kommentar diesbezüglich nicht wirklich ernst nehmen.

Mal davon abgesehen interessiert mich nur die Rechtsgrundlage, wenn es die nicht gibt, hat sich die Sache erledigt, es sei denn die Nachbarin ließe mit sich reden.
Was ich persönlich allerdings nicht glaube, da der Baum die Bauarbeiten wahrscheinlich alles andere als einfach gemacht hatte.
 
Nordlys

Nordlys

Im öffentlichen Recht gilt. Es ist ein Baumkataster zu führen. Bäume in bewohntem oder für Menschen zugänglichen Gebieten sind von einem Gärtner jährlich zu begutachten auf Krankheit und Totholz. Totholz ist zu beseitigen, Gefahr bei Sturm, kranke Bäume sind zu fällen, da nicht standsicher. Gesunde Bäume sind sogar geschützt und dürfen nur per Sondergenehmigung angefasst werden. Im Privatrecht gilt das letztlich so auch, nur auf Kataster und Begehungspflicht durch Gärtner wird verzichtet. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 13.11.2024
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