Anschlüsse: Ich habe mittlerweile beim Amt für Wasser und Abwasser angerufen. Das wird nun geklärt bzgl. neuer Übergabeschächte und Leitungsrecht.Vermutlich wird dafür der Grundstückswert herangezogen, also eher fiktiv. Der muss dann wohl - realistisch - angegeben werden.
Mir scheint allerdings, dass Du hier im Forum noch so einiges lesen solltest, denn Dir fehlen bei den rund 250.000 EUR ja noch weit mehr als nur die genannten - berechnbaren - Nebenkosten. Das kann man meistens nur verlässlich berechnen, wenn man sich auskennt und weiß, was bei dem jeweiligen Anbieter noch an Extras bezahlt werden muss.
Thema Anschlüsse: Ich denke nicht, dass Du da irgendeine Ersparnis haben wirst, nur weil dort bereits ein Haus angeschlossen ist. Eher kommt noch etwas oben drauf, weil vor Abriss die bestehenden Anschlüsse stillgelegt werden müssen. Einerseits sind die Anschlusskosten in aller Regel Pauschalpreise und andererseits lässt sich damit der Netzbetreiber auch den Papierkram für die Umschreibung etc. bezahlen - und zwar meistens gar nicht schlecht.
Wie sieht die Berechnung der Beglaubigung/Beurkundung der Grundschuld aus?Notar kommt trotzdem drauf: Nach der Grundstücksaufteilung muss je jeder noch ein Grundstück zugewiesen bekommen und für die Beglaubigung/Beurkundung der Grundschuld entstehen auch Notargebühren.
Ist schon mit der Gemeinde abgesprochen, dass auf die 400 qm Grundstücke ein Bungalow gebaut werden darf?
Wer bezahlt den Abriss des Elternhauses?
Die Grundschuldbestellung kannst Du Dir durch alle möglichen Online-Rechner berechnen lassen. Die weiteren Positionen kann Dir der Notar nennen.Wie sieht die Berechnung der Beglaubigung/Beurkundung der Grundschuld aus?
Dann hast Du ja noch mehr als genug Zeit vor Dir, in der Du in Ruhe planen und rechnen kannst.Es wird eine Bebauungsplanänderung geben.
Ist aus der Baugenehmigung dann doch nur ein Bauvorbescheid geworden? Das sind riesige Unterschiede.Baugenehmigung = hat die Plan und Baufirma schon an die Gemeinde eingereicht. Kommen Kosten auf uns zu?
Gut berechnet. 128 qm Grundfläche für das Haus. Die Vorplanung/Bauzeichnungen habe ich mir angeschaut und mit meinem Bruder besprochen.400qm!
Links und rechts je 3 Meter Grenzabstand, vorn 5 Meter, hinten 6 für etwas Terrasse.
dann bleibt für das Haus 9 x 14 Meter
Sind 126 qm Grundfläche, macht ca. 115qm Wohnfläche.
Vorausgesetzt, das Baufenster macht hier keinen Strich durch die Rechnung. Und wie ist die Grundflächenzahl? Ich weiß: früher hat man nicht gerade mit dem Einfamilienhaus die ganze oder halbe Grundflächenzahl ausgereizt, aber dass auf 400 nun noch ein Bungalow passen sollte, und das ohne einschränkende Baugrenzen, das mag man ja kaum glauben.
Für wieviel Personen soll denn je ein Bungalow herhalten?
Was ist mit:Was genau sollen die noch nicht genannten berechenbaren Nebenkosten sein?
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1 | Hausanschlusskosten Abwasser. In den Baunebenkosten mit 3.5K drin | 13 |