V
Vega82
Guten Morgen!
Wir stehen kurz davor, uns ein Grundstück zuzulegen. Es handelt sich um neu erschlossenes Bauland direkt von der Gemeinde. Die Grundstücke sind voll erschlossen, alle Medien liegen direkt auf dem Grundstück an und wurden frisch verlegt.
Gestern haben wir durch andere Grundstückinteressenten im Gebiet erfahren, dass zu den Erwerbskosten noch eine "Straßengebühr" fällig wird ....die zahlt man wohl, weil das Baugebiet mit neuen Straßen erschlossen wurde.
Kann mir jemand sagen, wie diese sich berechnet und ob sowas überhaupt rechtens ist, wenn man das Grundstück als voll erschlossen erwirbt?
Worauf sollten wir noch achten? Ich habe Angst, dass sich das ganze dann noch läppert und evtl auch noch irgendwelche Erstanschlußkosten für die ins Grundstück verlegten Medien anfallen und auf uns übertragen werden.
Voll erschlossen hieß für mich bis jetzt eigentlich immer, dass ich von jeglichen Kosten, welche zuvor für die Erschließung entstanden sind, befreit bin.
Wir stehen kurz davor, uns ein Grundstück zuzulegen. Es handelt sich um neu erschlossenes Bauland direkt von der Gemeinde. Die Grundstücke sind voll erschlossen, alle Medien liegen direkt auf dem Grundstück an und wurden frisch verlegt.
Gestern haben wir durch andere Grundstückinteressenten im Gebiet erfahren, dass zu den Erwerbskosten noch eine "Straßengebühr" fällig wird ....die zahlt man wohl, weil das Baugebiet mit neuen Straßen erschlossen wurde.
Kann mir jemand sagen, wie diese sich berechnet und ob sowas überhaupt rechtens ist, wenn man das Grundstück als voll erschlossen erwirbt?
Worauf sollten wir noch achten? Ich habe Angst, dass sich das ganze dann noch läppert und evtl auch noch irgendwelche Erstanschlußkosten für die ins Grundstück verlegten Medien anfallen und auf uns übertragen werden.
Voll erschlossen hieß für mich bis jetzt eigentlich immer, dass ich von jeglichen Kosten, welche zuvor für die Erschließung entstanden sind, befreit bin.