Ich habe persönlich ein Problem, wenn öffentliche oder vertraglich relevante Papiere in jedem zweiten Wort ein Rechtschreibfehler beinhalten.
In diesem Fall könnte man davon ausgehen, dass der BU ein einfacher und gradliniger Mensch ist, der diese Bauleistungsbeschreibung deshalb aufgestellt hat, weil man "das so" hat. Vom Notar überprüft ist sie sicherlich nicht. Wie sind denn die Abschlagszahlungen?
Vielleicht wird der BU schnörkellos ein günstiges und funktionierendes Haus hinstellen - wir hoffen es.
Mir ist anfänglich aufgefallen, dass überhaupt keine Architektenleistungen aufgeführt werden... aber ob man das bewerten kann? Hmm, sicherlich wird sie dabei sein, ohne aufgeführt zu sein ;)
Waren Sprinklerarbeiten bei? Also: ausführlich ist die Bauleistungsbeschreibung nicht!
Gruß, Yvonne